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18.04.2024
Jeder hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten. Diese müssen jedoch bei der Versammlungsbehörde des Landratsamtes mindestens 48 Stunden vorher angezeigt werden. Das geht ab sofort online über das Serviceportal Amt24. Es ist ein Servicekonto mit Benutzername und Passwort nötig. Nach der Anmeldung sind unter anderem persönliche Daten des Anmelders, der Versammlungsleitung und Angaben zur Versammlung (Thema, Datum, Uhrzeit, Ort, Anzahl der Teilnehmenden) zu machen. Die Versammlungsbehörde kontaktiert den Anmelder, sofern nötig, nach interner Prüfung. Anderenfalls erhält der Anmelder abschließen den Auflagenbescheid beziehungsweise eine Anzeigenbestätigung.