Vollzug der Sächsischen Bauordnung (SächsBO): Öffentliche Bekanntmachung nach § 70 Abs. 4 SächsBO

25.05.2021

Gemäß § 70 Abs. 4 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird folgendes Bauvorhaben bekannt gemacht:

„Schweine-Mast-Stall „Genuss-Schweine-Oase“: Neubau Stall mit Strohlager, überdachte Dungplatte, Jauche-Behälter, Zisterne, Photovoltaik-Aufdach-Anlage, 10 Pkw-Stellplätze“

auf dem Baugrundstück Flurstück Nr. 13/1 der Gemarkung Königshain, Dorfstraße 15 in 09306 Königshain-Wiederau, Ortsteil Königshain.

Der Bauantrag liegt der Baugenehmigungsbehörde Landkreis Mittelsachsen (hier: Referat Bauantragsbearbeitung) seit dem 20.01.2021 vor. Dieser wird unter dem Bauaktenzeichen 21BAU0085 im Genehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO geführt. 

Das Bauvorhaben soll nördlich der bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Rinderanlage der Agraset Agrargenossenschaft eG „Hauptgut Königshain“ (Hauptstraße, Nr. 15) im südlichen Bereich des Baugrundstücks errichtet und betrieben werden. Gegenüber der eingereichten Erstfassung des Bauantrages wurde der Standort im Wege eines Nachtrages um 50 m nach Norden verschoben.

Zu den vorliegenden maßgeblichen Unterlagen gehören folgende Bauantragsunterlagen mit derzeitigem, aktuellem Stand:

  • Bauantragsformulare und Objektbeschreibungen
  • Lagepläne und Zeichnungen
  • Gutachten Schallimmissionsprognose
  • Gutachten – Ausbreitungsrechnung Luftschadstoffe (Geruch und Ammoniak/ Stickstoff) inkl. Ergänzung durch Verschiebung der Anlage nach Norden
  • Gutachten – Bewertung der Auswirkungen auf geschützte Teile von Natur und Landschaft durch Ammoniakimmission und Stickstoffdeposition
  • Stellungnahme – Anwendung AwSV und Regelungen JGS
  • Bautechnischer Nachweis Brandschutz

Zum Bauvorhaben gehören auch die notwendigen Fahrwege (Zufahrten).

Hinweise:

  • Das Vorhaben ist aufgrund seiner Beschaffenheit oder seines Betriebs geeignet, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu benachteiligen oder zu belästigen.
  • Die Verfahrensakte kann innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Königshain-Wiederau während der Sprechzeiten
    • Mo nach Vereinbarung,
    • Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr,
    • Mi nach Vereinbarung,
    • Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr,
    • Fr 09:00 – 12:00 Uhr) eingesehen werden.
  • Einwendungen gegen das Bauvorhaben können innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg oder anstelle des Landratsamtes bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Der Hauptsitz der Gemeindeverwaltung befindet sich in 09306 Königshain-Wiederau OT Wiederau – Gewerbegebiet 3.
    Zugleich ist dies die Postanschrift.
    Die Gemeinde leitet eingegangene Einwendungen nach Ablauf der Frist unverzüglich an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, zur abschließenden Befassung weiter.
  • Nach Ablauf der oben genannten Monatsfrist sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Bauvorhaben ausgeschlossen.
  • Aufgrund dieser öffentlichen Bekanntmachung erfolgt gemäß § 70 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz SächsBO keine individuelle Nachbarbeteiligung innerhalb des Genehmigungsverfahrens.
  • Eine Zustellung der Entscheidung über den vorliegenden Antrag kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Standort Döbeln, den 25.05.2021

gez. Erik Wagner      
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung