Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 45/2024e vom 26. April 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen in Langenstriegis (09669 Frankenberg) und Bockendorf (09661 Hainichen)

Aktenzeichen 23.5-561103-150/023-1.6.2/V-22/01


Gemäß § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird Folgendes bekannt gegeben:

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7, 09603 Großschirma mit Bescheid vom 22.03.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen (Vensys170) auf den Flurstücken 230/9 und 215/1 der Gemarkung Langenstriegis sowie 177 der Gemarkung Bockendorf erteilt.

Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 22.03.2024 wird Folgendes verfügt:

1. 

Die Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG (nachstehend auch als Antragstellerin benannt) erhält auf ihren Antrag vom 04.05.2022 (inklusive der unter Abschnitt B dieser Entscheidung aufgeführten Nachträge) gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 1.6.2, Buchstabe V des Anhangs 1 der 4. BImSchV die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen mit den folgenden Anlagenparametern:

Anlagennummer nach Geoportal Mittelsachsen MSN 132 MSN 133 MSN 134
Anlagennummer lt. Antrag: WEA 1 WEA 2 WEA 3
Anlagentyp: Vensys170 Vensys170 Vensys170
Gemarkung: Langenstriegis Langenstriegis Bockendorf
Flurstück: 230/9 215/1 177
Ostwert (ETRS89/UTM-Zone 33) 369.203 369.089 369.633
Nordwert (ETRS89/UTM-Zone 33) 5.642.722 5.642.274 5.642.821
Nennleistung: 5,8 MW 5,8 MW 5,8 MW
Rotordurchmesser: 170,00 m 170,00 m 170,00 m
Nabenhöhe: 160,00 m 160,00 m 160,00 m
Gesamthöhe: 245,00 m 245,00 m 245,00 m
max. Schallleistungspegel: 106,8 dB(A) 106,8 dB(A) 106,8 dB(A)
 

In Hinblick auf die auf dem Flurstück 363 der Gemarkung Langenstriegis beantragte Windkraftanlage WEA 4 wird der Genehmigungsantrag abgelehnt.

2.

Die Genehmigung umfasst im Detail:

  • Die Errichtung und den Betrieb der vorgenannten Windkraftanlagen WEA 1 bis WEA 3 vom Typ Vensys170 mit einer Nennleistung von jeweils 5,8 MW sowie
  • die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie der Montage- und Lagerflächen zuzüglich der Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang (von WEA 1, 2 und 3 bis zum Pfarrweg – Verbindungsstraße Langenstriegis-Bockendorf – bzw. von WEA 3 temporär zur Straße am Sportplatz).

3. 

Eingeschlossene Entscheidungen gemäß § 13 BImSchG:

Die Baugenehmigung Az. 22BAU0824 nach § 59 i. V. m. § 72 SächsBO ist in Verbindung mit den unter Abschnitt C 4 aufgeführten Nebenbestimmungen in diese Genehmigung eingeschlossen.

Die Messanordnung nach § 28 i. V. m. § 26 BImSchG zum Nachweis eines genehmigungskonformen Betriebs der Anlagen dahingehend, dass die messtechnisch bestimmten Oktavschallleistungspegel der Windgeschwindigkeitsklassen (Wind-BIN) mit dem höchsten gemessenen Summenschallleistungspegel die in Abschnitt C festgelegten Werte nicht überschreiten, ist eingeschlossen.

Den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffen in Natur und Landschaft wird unter Maßgabe der unter Abschnitt C Nr. 5 angeführten Nebenbestimmungen gemäß §§ 15 und 17 BNatSchG stattgegeben.

Die wasserrechtliche Genehmigung Az. 23.6-692.00-150-184/22 gemäß § 26 Abs. 1 i. V. m. § 36 Abs. 2 SächsWG für die Errichtung einer Zuwegung über den verrohrten Mückenbach auf dem Flurstück 222/12 der Gemarkung Langenstriegis ist in Verbindung mit den unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen in diese Entscheidung eingeschlossen.

Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung Az. DD36-4055/32/61 gemäß § 15 Abs. 2 Satz 3 LuftVG zur Aufstellung entsprechend hoher Montagekräne ist in Verbindung mit den unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen in diese Entscheidung eingeschlossen.

4. 

Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter.

5. 

Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung.

Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 04.05.2022 und den Nachreichungen/Ergänzungen vom 28.06.2022, 09.12.2022, 28.02.23, 14.04.23, 18.04.23, 04.05.23, 24.05.23, 20.06.23 und 06.07.23 gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages.

6. 

Die Genehmigung ergeht unter Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.

7. 

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bekanntgabe mit dem Betrieb des antragsgegenständlichen Vorhabens begonnen worden ist.

8. 

Die Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühr und Auslagen) des Genehmigungsverfahrens hat die Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG zu tragen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

In Abschnitt C des Genehmigungsbescheides vom 22.03.2024 hat die Genehmigungsbehörde allgemeine Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Nebenbestimmungen zu den Bereichen Immissionsschutz, Baurecht, Denkmalschutz, Naturschutz, Abfallrecht und Bodenschutz, Wasserrecht Brandschutz, Luftverkehrsrecht, Arbeitsschutz und Anlagensicherheit festgelegt. Der gesamte Genehmigungsbescheid, einschließlich der Begründung, liegt nach dieser Bekanntmachung in der Zeit

vom 14.05.2024 bis einschließlich 27.05.2024

an folgender Stelle zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, Zimmer V-204:

Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung.

Der Genehmigungsbescheid wird im Zeitraum vom 14.05.2024 bis einschließlich 27.05.2024 außerdem im zentralen UVP-Portal des Landes Sachsen unter dem Link

https://www.uvp-verbund.de/sn

bereitgestellt.

Weiterhin wird der Genehmigungsbescheid in diesem Zeitraum auf der Website des Landratsamtes Mittelsachsen unter dem Link 

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html

bereitgestellt und kann dort unter dem Reiter öffentliche Bekanntmachungen/Genehmigungen abgerufen werden.

Die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Für Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen wenden Sie sich bitte an: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder telefonisch an die 03731 799-4055.

Aktuelle Hinweise zum Besucherverkehr des Landratsamtes Mittelsachsen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/kontakt/oeffnungszeiten.html

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Immissionsschutz 
Tel.: 03731-799-4055
E-Mail: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de
Fax: 03731-799-4031

Diese Bekanntmachung wird zudem im Internet (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html) veröffentlicht.

Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt.

Sie können gegen diese Genehmigung Widerspruch einlegen. Für Widersprüche gilt die oben angeführte Rechtsbehelfsbelehrung.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/datenschutzerklaerung/datenschutzhinweise.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an postelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 16. April 2024
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Dirk Neubauer
Landrat