Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 51/2023e vom 07. Juni 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für eine Windenergieanlage in Voigtsdorf

Aktenzeichen 23.5-561103-090/010-1.6.1/G-21/01


Gemäß § 10 Abs. 7, 8 und 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie § 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird Folgendes bekannt gegeben:

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Sachsenkraft Plus GmbH, Bürgerstraße 28, 01127 Dresden mit Datum vom 17.05.2023 den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (Vestas V162) auf dem Flurstück 732 der Gemarkung Voigtsdorf erteilt.

Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 17.05.2023 wird Folgendes verfügt:

1. Der Sachsenkraft Plus GmbH wird entsprechend des Antrages vom 30.11.2021 i.d.F. vom 15.02.2022 hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes einer Windenergieanlage (WEA) mit den nachfolgenden Anlagenparametern

Anlagentyp: Vestas V162
Gemarkung: Voigtsdorf
Flurstück: 732
Ostwert (ETRS89/UTM Zone 33): 385559
Nordwert (ETRS89/UTM Zone 33): 5623827
Nennleistung: 6,2 MW
Rotordurchmesser: 162,00 m 
Nabenhöhe:  166,00 m
Gesamthöhe: 247,00 m 

 

der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImSchG wie folgt erteilt:

Es wird festgestellt, dass der geplanten Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Flurstück Nr. 732 der Gemarkung Voigtsdorf kein Flächennutzungsplan, Bebauungsplan oder Regionalplan entgegensteht.

2.  Im Hinblick auf die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 BImSchG hat eine vorläufige Gesamtbeurteilung ergeben, dass der Errichtung und dem Betrieb der gesamten Änderung am vorgesehenen Standort nach derzeitigem Rechtsstand keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen.

3. Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Entscheidung. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 30.11.2021 und den Nachreichungen/Ergänzungen vom 16.02.2022, 02.05.2022, 28.07.2022, 01.08.2022 und 23.09.2022 gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages.

4. Der Vorbescheid ergeht unter Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Voraussetzungen und Vorbehalte.

5. Der Vorbescheid wird unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüchen Dritter erteilt.

6. Die Verwaltungskosten (Verwaltungsgebühr und Auslagen) dieses Verfahrens hat die Firma Sachsenkraft Plus GmbH zu tragen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.     

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Im Abschnitt C des Vorbescheides vom 17.05.2023 hat die Genehmigungsbehörde Voraussetzungen und Vorbehalte für den Bescheid festgelegt. Der gesamte Vorbescheid, einschließlich der Begründung, liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit

vom 15.06.2023 bis einschließlich 28.06.2023 

an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, Zimmer V-204:

Montag nach Terminvereinbarung
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Stadtverwaltung Sayda, Interimsstandort Dresdner Straße 38 in 09619 Sayda, Erdgeschoss:

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr u. 14:00 – 16:00 Uhr                 
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr u. 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, Kammstraße 3 in 09619 Dorfchemnitz, Bürgerbüro:

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Für Terminvereinbarungen im Landratsamt wenden Sie sich bitte an: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder telefonisch an die 03731/799-4018.

Aktuelle Hinweise zum Besucherverkehr des Landratsamtes Mittelsachsen finden Sie auf unserer Internetseite unter:

www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/kontakt/oeffnungszeiten.html

Mit dem Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, sowie auch denjenigen gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Für Widersprüche gilt die oben angeführte Rechtsbehelfsbelehrung. Die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag, der auf den letzten Tag der Auslegung folgt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Mittelsachsen
Referat Immissionsschutz 
Tel.: 03731-799-4018
E-Mail: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de
Fax: 03731-799-4031

Diese Bekanntmachung wird zudem im Internet unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html sowie im zentralen Internetportal unter https://uvp-verbund.de/startseite veröffentlicht.   

Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an postelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 17.05.2023
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Dirk Neubauer
Landrat