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Gemäß Bekanntmachungssatzung des Landkreises Mittelsachsen vom 14. Juni 2017 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.
Die Veröffentlichung eines elektronischen Amtsblattes wird auf Anfrage per E-Mail kommuniziert. Wer Interesse hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Internetseite dafür anmelden.
Bürger, die keinen Internetzugang haben, können Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen an den drei Hauptstandorten nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt. Das sind in Freiberg die Information in der Frauensteiner Straße 43, in Mittweida Haus A im Raum 504 und in Döbeln die untere Vermessungsbehörde im Gebäude II in der Straße des Friedens 9 a.
41/2026e vom 10. März 2026 mit
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