Allgemeine Informationen
Die Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde umfassen unter anderem die Erteilung von Neugenehmigungen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 4 BImSchG) und von Genehmigungen zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen (§ 16 BImSchG) sowie die Prüfung von Anzeigen zur Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen (§ 15 BImSchG).
Die genehmigungsbedürftigen Anlagen werden in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV abschließend aufgeführt. Im Landkreis Mittelsachsen sind dies vor allem Windenergieanlagen, Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungs- und -lagerungsanlagen, Metallver- und -bearbeitungsanlagen sowie Beschichtungsanlagen.
Der Umfang und der Ablauf des Genehmigungsverfahrens werden in der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV geregelt.
Nachstehend informiert das Referat Immissionsschutz über folgende Bekanntmachungen:
- Vorhaben der Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG zur wesentlichen Änderung der bestehenden Vakuumverdampferanlage am Standort Hartmannsdorf
- Wegfall Erörterungstermin zum Vorhaben der Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG zur wesentlichen Änderung
- Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruches auf dem Flurstück Nr. 519/3 der Gemarkung Oberbobritzsch
- Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Bodensanierungsanlage am Standort Reinsberger Straße 26 in 09634 Reinsberg/OT Hirschfeld
- Wegfall Erörterungstermin zum Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Betrieb einer Motorsportanlage auf einem Teilabschnitt des Tontagebaus Hainichen-Südfeld
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Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Kleinschirma (Anlagentypalternative)