Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 143/2022e vom 10. November 2022 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für ein Vorhaben der Sachsenkraft Plus GmbH

Aktenzeichen 23.5-561103-090/010-1.6.1/G-21/01


Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG i. V. m. den §§ 8 und 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird Folgendes bekannt gegeben:

Die Sachsenkraft Plus GmbH, Bürgerstraße 28 in 01127 Dresden, beantragte mit Datum vom 30.11.2021, in der Fassung vom 15.02.2022 die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides gemäß §§ 9, 10 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück Nr. 732 der Gemarkung Voigtsdorf.

Nach § 9 BImSchG hat der Antragsteller die Möglichkeit vor Beantragung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einzelne Genehmigungsvoraussetzungen von der Genehmigungsbehörde verbindlich feststellen zu lassen, d. h. es handelt sich dabei um einen vorweggenommenen Ausschnitt aus dem feststellenden Teil der späteren Genehmigung mit der Folge, dass über diese Genehmigungsvoraussetzung bzw. Fragestellung im späteren Genehmigungsverfahren nicht noch einmal entschieden wird.

Im Rahmen des Vorbescheidverfahrens soll vorliegend die Frage geklärt werden, ob dem Vorhaben ein Flächennutzungsplan, Bebauungsplan oder Regionalplan entgegensteht. Dies soll insbesondere auch eine Prüfung umfassen, ob dem Vorhaben eine Ausschlusswirkung entgegensteht (vorläufige positive Gesamtbeurteilung des Vorhabens).

Die geplante WEA soll folgende Anlagenparameter aufweisen:

Anlagentyp: Vestas V162
Gemarkung: Voigtsdorf
Flurstück: 732
Ostwert (ETRS89/UTM Zone 33): 385559
Nordwert (ETRS89/UTM Zone 33): 5623827
Nennleistung: 6,2 MW
Rotordurchmesser: 162,00 m 
Nabenhöhe:  166,00 m
Gesamthöhe: 247,00 m 

 

Die Inbetriebnahme der WEA soll frühestens Ende 2024 erfolgen.

Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43 zuständig.

Den Antragsunterlagen liegen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bei:

  • Antragsformulare nach BImSchG nebst ergänzenden Unterlagen, insbesondere
    • allgemein verständliche Kurzbeschreibung des Vorhabens nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSchV
    • allgemein verständliche Zusammenfassung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeit
    • Übersichts- und Lagepläne
  • UVP-Bericht
  • Schallimmissionsprognose
  • Schattenwurfprognose
  • Gutachten zur Standorteignung
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Faunistisches Gutachten Vögel
  • Faunistisches Gutachten Fledermäuse
  • Habitatpotentialabschätzung Amphibien
  • Habitatpotentialanalyse Schwarzstorch

Die beantragte Windenergieanlage ist als Teil einer bereits bestehenden Windfarm i.S.d. § 2 Abs. 5 UVPG zu betrachten, da sich deren Einwirkbereich überschneidet und ein funktionaler Zusammenhang besteht. Da die Windfarm aus mehr als 20 WEA besteht, unterliegt das Vorhaben der UVP-Pflicht gemäß Ziffer 1.6.1 der Anlage 1 zum UVPG. Die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt einen unselbstständigen Teil des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens dar. Mit den Unterlagen vom 14.02.2022 wurde ein entsprechender UVP-Bericht durch die Antragstellerin vorgelegt.

Der UVP-Bericht enthält gebündelte Angaben bzgl. der zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

21.11.2022 bis einschließlich 20.12.2022

an folgenden Stellen zur Einsicht aus: 

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-204:

  • Montag nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03731 799-4018 möglich)
  • Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung (telefonisch unter 03731 799-4018 möglich)
  • Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 09:00 – 12:00 Uhr;

Stadtverwaltung Sayda, Am Markt 1 in 09619 Sayda, Zimmer 7 (Bauamt):

  • Montag geschlossen
  • Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr u. 14:00 – 16:00 Uhr                 
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr u. 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 09:00 – 12:00 Uhr.

Die Unterlagen sind zudem gemäß § 20 UVPG über das zentrale Internetportal zugänglich (https://uvp-verbund.de/startseite).   

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom

21.11.2022 bis einschließlich 20.01.2023

schriftlich bei den vorgenannten Stellen oder elektronisch erhoben werden.

Einwendungen über einfache E-Mail sind an das E-Mail-Postfach: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de zu richten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Einwendungen durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz zu erheben. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Verschlüsselte E-Mails bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehene Einwendungen senden Sie bitte an egov@landkreis-mittelsachsen.de oder an egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Die Einwendungen haben jeweils unter Angabe des vollständigen Namens und der voll leserlichen Anschrift des Einwenders/der Einwenderin zu erfolgen. Einwendungen, die Name und Adresse nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Des Weiteren bleiben gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gleichförmige Einwendungen, also von mehr als 50 Personen erhobene Einwendungen, unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist.

Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt

gelassen. Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden bzw. welche Belange die Genehmigungsbehörde in ihre Prüfung einbeziehen soll.

Einwendungsschreiben werden den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von der Einwendung berührt ist bekanntgegeben sowie an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergeleitet. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Als Erörterungstermin wird der

01.03.2023 um 09:30 Uhr

bestimmt. An diesem Termin werden in der Gaststätte am Chemnitzbach, Hauptstraße 70 in 09619 Dorfchemnitz in öffentlicher Sitzung die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sach- bzw. themenbezogen erörtert. Eine gesonderte Einladung ergeht nicht.

Der Erörterungstermin kann u.a. entfallen, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen oder Einwendungen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben wurden. Diese Entscheidung als auch ggf. eine Verschiebung des Termins wird nach Ende der Einwendungsfrist im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen sowie auf der Internetseite unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html öffentlich bekannt gegeben. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die frist- und formgerecht Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen.

Bei Platzmangel haben Behördenvertreter, die Vertreter der Antragstellerin und Personen, die fristgerecht Einwendungen vorgebracht haben (sowie ggf. deren Vertreter) Vorrang der Teilnahme.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die fristgemäß erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zum Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Danach wird der Bescheid der Antragstellerin zugestellt. Die Zustellung an die Personen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Das Ergebnis über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und die Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren betreffend Beschwerden und Einwendungen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 01.11.2022

Landratsamt Mittelsachsen

gez. Dirk Neubauer
Landrat