Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 68/2023e vom 21. Juli 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Langenstriegis (Frankenberg) und Bockendorf (Hainichen)

– Bekanntmachung des Vorhabens und Feststellung der UVP-Pflicht –

Aktenzeichen 23.5-561103-150/023-1.6.2/V-22/01


Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. den §§ 8 und 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird Folgendes öffentlich bekannt gegeben:

Die Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH § Co. KG, Am Steinberg 7, 09603 Großschirma beantragte mit Unterlagen vom 04.05.2022, vervollständigt am 20.06.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 sowie Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb von folgenden Windkraftanlagen:

  WEA 1 WEA 2 WEA 3 WEA 4
Gemarkung Langenstriegis (Frankenberg) Langenstriegis (Frankenberg) Bockendorf (Hainichen) Langenstriegis
(Frankenberg)
Flurstück 230/9 215/1 177 363
Koordinaten (ETRS89/UTM- 369.203 / 5.642.722 369.089 / 5.642.274 369.633 / 5.642.821 369.152 / 5.641.776
Zone 33)
Typ Vensys170 - 5,8 MW Vensys170 - 5,8 MW Vensys170 - 5,8 MW Vensys170 - 5,8 MW
Nennleistung 5,8 MW 5,8 MW 5,8 MW 5,8 MW
Rotordurch- 170,00 m 170,00 m 170,00 m 170,00 m
messer
Nabenhöhe 160,00 m 160,00 m 160,00 m 160,00 m
Gesamthöhe 244,90 m 244,90 m 244,90 m 244,90 m
Schallleistungspegel Standardbetrieb 108,9 dB(A) 108,9 dB(A) 108,9 dB(A) 108,9 dB(A)

 

Das geplante Vorhaben umfasst darüber hinaus die Herrichtung von Fundamenten, Kranstellflächen, Turmzufahrten, Kranbetriebsflächen sowie der Montage- und Lagerflächen zuzüglich der Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dargestellten Umfang.

Die Inbetriebnahme der Anlagen erfolgt voraussichtlich im April 2024, sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird.

Zuständige Genehmigungsbehörde für das beantragte Vorhaben ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde mit Sitz in 09599 Freiberg, Frauensteiner Str. 43.

Das beantragte Vorhaben ist in Nr. 1.6.3, Spalte 2, Buchstabe S der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt und bedarf daher einer standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 2 UVPG. Die Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG beantragt allerdings freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Da das Landratsamt Mittelsachsen als Genehmigungsbehörde es als zweckmäßig erachtet, entfällt in diesem Fall die Durchführung der standortbezogenen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3. UVPG. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ein UVP-Bericht wurde als Bestandteil der Antragsunterlagen vorgelegt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung führt das Landratsamt Mittelsachsen zusammen mit dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung stellt gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV einen nicht selbständigen Teil des Genehmigungsverfahrens dar und ist damit nicht selbständig anfechtbar.

Aufgrund der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1.c) der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden.

Den Antragsunterlagen liegen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bei:

  • Antragsformulare nach BImSchG nebst ergänzenden Unterlagen, Kurzbeschreibung, Übersichts- und Lagepläne
  • Geräuschimmissionsprognose
  • Schattenwurfprognose
  • Maßnahmen zu Emissionsminderung
  • Informationen zu Abwasser und wassergefährdenden Stoffen
  • Bauantrag
  • Standortalternativenprüfung
  • Visualisierung der geplanten Anlagen
  • Raumnutzungsanalyse Schwarzstorch
  • Habitatpotentialanalayse Schwarzstorch
  • Rotmilankonzept
  • Habitatpotentialanalyse Rotmilan
  • Faunistisches Gutachten Fledermäuse
  • Faunistisches Gutachten Vögel
  • Artenschutzfachbeitrag
  • UVP-Bericht

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen liegen nach dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

07.08.2023 bis einschließlich 06.09.2023

an folgenden Stellen zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-204:

Montag geschlossen (Terminvereinbarung unter Tel.: 03731 799-4055 möglich)
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen (Terminvereinbarung unter Tel.: 03731 799-4055 möglich)
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Stadtverwaltung Hainichen, Markt 1 in 09661 Hainichen, 1. OG, Zimmer 216:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Stadtverwaltung Frankenberg, Markt 15 in 09669 Frankenberg/Sachs., Eingang A, 2. OG, Zimmer 210:

Montag geschlossen
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Der Genehmigungsantrag und alle zugehörigen Unterlagen werden im Zeitraum vom 07.08.2023 bis einschließlich 06.09.2023 außerdem im zentralen UVP-Portal des Landes Sachsen bereitgestellt und können dort unter dem Link

https://www.uvp-verbund.de/sn

abgerufen werden.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom

07.08.2023 bis einschließlich 06.10.2023

schriftlich bei den vorgenannten Stellen oder elektronisch erhoben werden.

Einwendungen über einfache E-Mail sind an das E-Mail-Postfach: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de zu richten.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Einwendungen durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz zu erheben. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Verschlüsselte E-Mails bzw. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehene Einwendungen senden Sie bitte an egov@landkreis-mittelsachsen.de oder an egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Die Einwendungen haben jeweils unter Angabe des vollständigen Namens und der voll leserlichen Anschrift des Einwenders/der Einwenderin zu erfolgen. Einwendungen, die Name und Adresse nicht eindeutig erkennen lassen, können nicht berücksichtigt werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Des Weiteren bleiben gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gleichförmige Einwendungen, also von mehr als 50 Personen erhobene Einwendungen, unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist.

Unleserliche Namen oder Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus können nur solche Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden bzw. welche Belange die Genehmigungsbehörde in ihre Prüfung einbeziehen soll.

Einwendungsschreiben werden den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von der Einwendung berührt ist bekanntgegeben sowie an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergeleitet. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen über die Durchführung eines Erörterungstermins. Als Erörterungstermin wird der

24.10.2023 um 09:00 Uhr

bestimmt. An diesem Termin werden im großen Saal des „Stadtparks Frankenberg“, Hammertal 3 in 09669 Frankenberg in öffentlicher Sitzung die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sach- bzw. themenbezogen erörtert. Eine gesonderte Einladung hierzu erfolgt nicht.

Der Erörterungstermin kann u.a. entfallen, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde keiner Erörterung bedürfen oder Einwendungen nicht oder nicht rechtzeitig erhoben wurden. Diese Entscheidung als auch ggf. eine Verschiebung des Termins wird nach Ende der Einwendungsfrist im Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen sowie auf der Internetseite unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html öffentlich bekannt gegeben. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die frist- und formgerecht Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die fristgemäß erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Die Entscheidung der Genehmigungsbehörde zum Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Danach wird der Bescheid der Antragstellerin zugestellt. Die Zustellung an die Personen, die fristgemäß Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die durch die Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und die Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren betreffend Beschwerden und Einwendungen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an https://www.landkreis-mittelsachsen.de/datenschutzerklaerung/datenschutzhinweise.html#c42386 oder an Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 13.07.2023
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Dirk Neubauer
Landrat