Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 80/2022e vom 07. Juni 2022 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Betrieb einer Motorsportanlage am Standort Hainichen

Aktenzeichen 23.5-561103-230/008-10.17.1/G-21/01


Gemäß § 21 a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird Folgendes bekannt gegeben:

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat dem Motorsportverein Hainichen e. V., Berthelsdorfer Str. 41, 09661 Hainichen mit Bescheid vom 11.05.2022 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb einer Motorsportanlage auf den Flurstücken Nr. 65/1, 65/2 (teilweise), 91/4, 91/c, 91/1, 91/2 (teilweise) und 91/a (teilweise) der Gemarkung Falkenau und den Flurstücken 648/3 und 648/2 (teilweise) der Gemarkung Berthelsdorf erteilt.

Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 11.05.2022 wird Folgendes verfügt:

  1. Der Motorsportverein Hainichen e. V. erhält auf seinen Antrag vom 06.05.2021, gemäß § 4 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nr. 10.17.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV die

                                                immissionsschutzrechtliche Genehmigung 

    zum Betrieb einer Motorsportanlage als ständige Anlage auf den Flurstücken 648/2 (teilweise) und 648/3 der Gemarkung Berthelsdorf sowie den Flurstücken 65/1, 65/2 (teilweise), 91/1, 91/2 (teilweise), 91/4, 91/a (teilweise) und 91/c der Gemarkung Falkenau.
  2. Die Genehmigung umfasst im Detail
    • Den Betrieb einer Motorsportanlage auf einem Teilstück des Geländes des Tontagebaus Hainichen-Südfeld sowie
    • die Errichtung zweier übereinander gestellter (Ober- und Untergeschoss) unbeheizter Stahlcontainer für administrative Aufgaben auf dem Flurstück 91/c der Gemarkung Falkenau.
  3. Eingeschlossene Entscheidungen gemäß § 13 BImSchG:
    3.1 Die Baugenehmigung, Az. 21BAU1047, nach § 72 SächsBO ist unter Beachtung der unter Abschnitt C Nr. 1.2 und Nr. 4 aufgeführten Nebenbestimmungen in diese Genehmigung eingeschlossen.
    3.2 Die Messanordnung gemäß § 28 BImSchG zur Ermittlung der Schallemissionen während des Anlagenbetriebes (siehe Abschnitt C, Nr. 3.1.6) ist in diese Entscheidung eingeschlossen.
  4. Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter.
  5. Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung.
    Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 06.05.2021 und den Nachreichungen/Ergänzungen vom 20.05.2021 und 26.07.2021 gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages.
  6. Die Genehmigung ergeht unter Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.
  7. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bestandskraft mit dem Betrieb des antragsgegenständlichen Vorhabens begonnen worden ist.
  8. Die Verwaltungskosten des Genehmigungsverfahrens hat der Motorsportverein Hainichen e. V. zu tragen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung zu diesem Bescheid lautet:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html

In Abschnitt C des Genehmigungsbescheides hat die Genehmigungsbehörde allgemeine Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Nebenbestimmungen zu den Bereichen Immissionsschutz, Baurecht, Forstrecht und Wasserrecht festgelegt. Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit

vom 13.06.2022 bis einschließlich 24.06.2022

an folgender Stelle zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-204:

  • Montag nach Terminvereinbarung
  • Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder telefonisch an die 03731/799-4055.

Aktuelle Hinweise zum Besucherverkehr des Landratsamtes Mittelsachsen aufgrund der Corona-Pandemie finden Sie auf unserer Internetseite unter:  www.landkreis-mittelsachsen.de/oeffnungszeiten.html

Diese Bekanntmachung wird zudem im Internet (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html) veröffentlicht.

Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt.

Sie können gegen diese Genehmigung Widerspruch einlegen. Für Widersprüche gilt die im Genehmigungsbescheid enthaltene und oben angeführte Rechtsbehelfsbelehrung.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtliche genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an postelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 19. Mai 2022
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat