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Bei Problemen mit Luftverunreinigungen, Licht, Erschütterungen und Ähnliches können Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die untere Immissionsschutzbehörde wenden. Für eine persönliche Ansprache bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung (s. Zuständigkeiten). Im Falle einer Beschwerde prüft die Immissionsschutzbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Sachlage.
Bei Lärmproblemen können gegebenenfalls orientierende Emissions- und/oder Immissionsmessungen vorgenommen werden. Die Ergebnisse der Überprüfung dienen im Weiteren zur Bestimmung, ob und wenn ja welcher Handlungsbedarf besteht.
Hinweise:
Für Geruchsbeschwerden im Zusammenhang mit der Ausbringung von Gülle ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zuständig (dort: Vermittlung, Tel. 0351 2612-0).
Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-4093
Fax: 03731 799-4031
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de
Ob eine berechtigte Beschwerde vorliegt, wird unter anderem nach Folgenden objektiven technischen Anleitungen geprüft:
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.