Allgemeine Informationen
Bei Problemen mit Luftverunreinigungen, Licht, Erschütterungen und Ähnliches können Sie sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die untere Immissionsschutzbehörde wenden. Für eine persönliche Ansprache bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung (s. Zuständigkeiten). Im Falle einer Beschwerde prüft die Immissionsschutzbehörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Sachlage.
Bei Lärmproblemen können gegebenenfalls orientierende Emissions- und/oder Immissionsmessungen vorgenommen werden. Die Ergebnisse der Überprüfung dienen im Weiteren zur Bestimmung, ob und wenn ja welcher Handlungsbedarf besteht.
Hinweise:
Für Geruchsbeschwerden im Zusammenhang mit der Ausbringung von Gülle ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zuständig (dort: Vermittlung, Tel. 0351 2612-0).