Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 109/2023e vom 12. Oktober 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen in Langenstriegis (Frankenberg) und Bockendorf (Hainichen)

– Reihenfolge der Themen im Erörterungstermin –

Aktenzeichen 23.5-561103-150/023-1.6.2/V-22/01


Die Windpark Langenstriegis-Bockendorf GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma, beantragte mit Datum vom 04.05.2022, in der Fassung vom 20.06.2023, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß §§ 4, 10 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) auf den Flurstücken 230/9, 215/1 und 363 der Gemarkung Langenstriegis sowie dem Flurstück 177 der Gemarkung Bockendorf.

Das Vorhaben wurde bereits mit Datum vom 21.07.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Der Erörterungstermin hierzu findet am 24.10.2023 ab 9.00 Uhr im großen Saal des „Stadtparks Frankenberg“, Hammertal 3 in 09669 Frankenberg statt (vgl. Amtsblatt Nr. 13/2023e).

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden sach- bzw. themenbezogen erörtert.

Auf der Grundlage des § 18 Abs. 2 Satz 2 der 9. BImSchV wird hiermit die Reihenfolge der zu erörternden Themen bekannt gegeben: 

  1. planungsrechtliche Belange (Bauplanungsrecht, Abstandsregeln)
  2. immissionsschutzrechtliche Belange (Lärm, Schattenwurf, Infraschall, Carbonfasern etc.)
  3. naturschutzrechtliche Belange (Artenschutz, Landschaftsbild etc.)
  4. wasserrechtliche Belange (Grundwasser)
  5. Abfallrecht und Bodenschutz (Rückbau, Havarie)
  6. sonstige Belange (z.B. Eiswurf, Lebens- und Wohnqualität, Wertminderung Haus und Grund, Brandschutz)

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die frist- und formgerecht Einwendungen erhoben haben, die Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, können sich auch von einem gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten (mit Nachweis der Vollmacht) im Termin vertreten lassen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die fristgemäß erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben von Vertretern der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Freiberg, den 12.10.2023
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Dirk Neubauer
Landrat