Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 202/2021e vom 18. November 2021 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V150

auf den Flurstücken Nr. 198 und 205 der Gemarkung Sitten

Aktenzeichen 23.5-561103-310/005-1.6.2/V-19/02


Gemäß § 21 a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht.

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Windpark Sitten GmbH & Co. KG, Stahltwiete 21A in 22761 Hamburg mit Bescheid vom 16. Juli 2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen auf den Flurstücken Nr. 198 und 205 der Gemarkung Sitten, Gemeinde Leisnig erteilt.

Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 16. Juli 2020 wird Folgendes verfügt:

1. Die Windpark Sitten GmbH & Co. KG (nachstehend auch Antragstellerin genannt) erhält auf ihren Antrag vom 19.06.2019 gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und der Nr. 1.6.2 des Anhangs zu § 1 der 4. BImSchV die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V150 auf den Flurstücken Nr. 198 und 205 der Gemarkung Sitten und für den Rückbau einer Windenergieanlage vom Typ TW 1.5 auf dem Flurstück Nr. 197 der Gemarkung Sitten sowie für den Rückbau von 2 Fundamenten und 2 Trafostationen auf den Flurstücken Nr. 199/1 und 204 der Gemarkung Sitten

2. Das beantragte Vorhaben umfasst im Detail:

Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V150 [Rotordurchmesser von 150 m, Nabenhöhe von 166 m, Gesamthöhe von 241 m, Nennleistung von 5.600 kW und garantierter Schallleistungspegel von 103,5 dB(A)]

mit folgenden Koordinaten (ETRS 89, Zone 33):

- X(Ost): 355340,3 und - X(Ost): 355741,4
- Y(Nord): 5676064   - Y(Nord): 5675887,7
- Z: 214,1   - Z: 207

 

3. Eingeschlossene Entscheidungen gemäß § 13 BImSchG:

3.1 Die Baugenehmigung (Az.: 18BAU1327-BOS01-19) gemäß § 72 Abs. 1 SächsBO ist in diese Genehmigung eingeschlossen.

3.2 Die Zulassung von Befreiungen von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Sitten“, Teil A Nr. 1 – Überbaubare Grundstücksfläche gemäß § 31 Abs. 2 BauGB ist in diese Genehmigung eingeschlossen.

3.3 Die Zulassung von Befreiungen von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans „Windpark Sitten“, Teil B Nr. 1.2 – Maß der baulichen Nutzung (Gesamthöhe) gemäß § 31 Abs. 2 BauGB ist in diese Genehmigung eingeschlossen.

3.4 Die Zulassung von Abweichungen gemäß § 67 Abs. 1 SächsBO zur Reduzierung der Abstandsfläche nach § 6 Abs. 5 SächsBO auf die vom Rotor überstrichene Fläche (fiktives Bauwerk) zuzüglich 3 m ist in diese Genehmigung eingeschlossen.

3.5 Die Messanordnung gemäß § 28 BImSchG zur Ermittlung der Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten (siehe Abschnitt C Nr. 2.1.4) ist in diese Genehmigung eingeschlossen.

4. Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 19.06.2019 und in den Nachträgen vom 09.09.2019 (Eingang am 12.09.2019), 07.10.2019 (Eingang am 16.10.2019), 09.10.2019 (Eingang am 16.10.2019), 12.11.2019 (Eingang am 15.11.2019), 28.11.2019 (Eingang am 02.12.2019), 04.03.2020 (Eingang am 06.03.2019), 20.04.2020 (Eingang am 20.04.2020) und 21.04.2020 (Eingang am 24.04.2020) gelten die Angaben des jeweils zuletzt eingegangenen Nachtrages, soweit dem Bescheid nichts Anderes zu entnehmen ist.

5. Die Genehmigung ergeht unter Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.

6. Die Genehmigung ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter.

7. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bekanntgabe dieses Bescheides mit dem Betrieb der 2 Windenergieanlagen begonnen wurde.

8. Die Verwaltungskosten hat die Windpark Sitten GmbH & Co. KG zu tragen.

Im Abschnitt C des Genehmigungsbescheides hat die Genehmigungsbehörde Nebenbestimmungen zu den Bereichen Immissionsschutz, Abfallrecht, Bodenschutz, Arbeitsschutz, Baurecht, Denkmalschutz, Naturschutz, Brandschutz, Straßenbau/Verkehr sowie Luftverkehrsrecht festgelegt. Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit vom 18.11.2021 bis einschließlich 01.12.2021 an folgender Stelle zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-204:

  • Montag geschlossen (Terminvereinbarung unter Tel.: 03731 799-4021 möglich)
  • Dienstag 9:00-18:00 Uhr (Terminvereinbarung unter Tel.: 03731 799-4021)
  • Mittwoch geschlossen (Terminvereinbarung unter Tel.: 03731 799-4021 möglich)
  • Donnerstag 9:00-18:00 Uhr (Terminvereinbarung unter Tel.: 03731 799-4021)
  • Freitag 9:00-12:00 Uhr (Terminvereinbarung unter Tel.: 03731 799-4021)

Der Zugang zum Landratsamt Mittelsachsen ist gegenwärtig nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 03731/799-4183) erlaubt. Generell ist für Besucherinnen und Besucher im Landratsamt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP oder FFP2) sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln verpflichtend. Aktuelle Hinweise zum Besucherverkehr des Landratsamtes Mittelsachsen finden Sie auf unserer Internetseite unter:

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/oeffnungszeiten.html

Diese Bekanntmachung wird zudem im Internet (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html) veröffentlicht.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich oder elektronisch angefordert werden.

Hierzu wenden Sie sich bitte an:

Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung zu diesem Bescheid lautet:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden.

Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite  https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 03.11.2021
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat