Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 02/2017e vom 13. Juli 2017 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Referat Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)


Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Gemarkung Holzhau (2016): 240/1, 240, 244, 246, 310, 311 Gemarkung Rechenberg-Bienenmühle (2026): 20/1, 20/a, 24/1, 25/a, 26/1, 27, 28, 34, 36/a, 36/c, 37/a, 38/a, 38/b, 42, 52/a, 59/2, 59/5, 59/6, 77/1, 77/a, 77/b, 77/c, 77/d, 77/e, 77/g, 77/h, 77/i, 77/l, 78/a, 78/b, 78/c, 78, 80/p, 80/q, 80, 238/3, 239, 241/1, 241/b, 241/d, 241/e, 242/a, 273, 283, 284/1, 284/8, 286 Art der Änderung
  1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  2. Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten am Flurstück
  3. Veränderung der Flurstücksnummer
  4. Berichtigung der Flächenangabe
  5. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 21. August bis zum 20. September 2017 in der Geschäftsstelle des Referates Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit
  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di.  09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi.  nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr.  09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Die  Veränderung der Flurstücksnummer  sowie die Berichtigung fehlerhafter Bestandsdaten stellen einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg zu erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Hinweis Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html. Döbeln, den 10. Juli 2017 gez. Pia Weißenberg
Referatsleiterin ¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).