Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 04/2019e vom 14. Januar 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Referat Katasterfortführung und Datenbereitstellung


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Frauenstein, Stadt Frauenstein, für die Gemarkung Kleinbobritzsch, Stadt Frauenstein, für die Gemarkung Thierbach, Stadt Penig

Aktenzeichen 22.1-512103-522_04848_18, 22.1-512103-522_04981_18, 22.1-512103-522_04982_18


Betroffene Flurstücke

Stadt Frauenstein
Gemarkung  Frauenstein (2011):  136/8,136/25,136/27,138/8, 138/9, 138/10, 138/13, 139, 144, 146/2, 146/3, 146/4, 148/c, 150/c, 150/d, 150/f, 150/k, 150, 153/a, 153/b, 153/e, 153/f, 153/g, 154/3, 160/1, 161, 162, 163, 164, 211/5, 211/12, 212/2, 212/4, 214/2, 215, 243/24, 243/37, 244/3, 852/7, 852/15, 858/13, 858/18

Gemarkung  Kleinbobritzsch (2012):  3/1,  3/2, 3/a, 10/1, 11/2, 20/1, 21/a, 27/1, 32/a, 33/a, 35, 36/a, 36/b, 37/a, 41, 42/1, 43/a, 47/a, 51, 53/c, 55/a, 63/a, 65/a, 68/c, 70, 71, 78/c, 82/a, 90, 99/a, 101, 102/5, 103, 104/a, 108/1, 109/1, 109/2, 114/a, 126/a, 128/2, 128/3, 128/4, 128/6, 128/7, 140/b, 146/a, 146/b, 153, 179/2, 179/4, 183, 213/2, 213/7, 230/2, 240/1, 240/3, 244, 251, 276/1, 296/2, 315/4, 325/2, 342/4, 348/3, 358, 363/a, 365/1, 365/3, 365/d, 365/g

Stadt Penig:
Gemarkung Thierbach (7296): 6, 7, 18/7, 22/1, 23, 24, 26/1, 26/2, 30/4, 30/13, 32/3, 55/a, 56/3, 56/6, 56/8, 56/14, 56/15, 68, 69, 70, 71, 73, 95/u, 95/v, 98/e, 99, 105, 106/4, 106/14, 107, 141/1

Art der Änderung

  1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  2. Veränderung von Gebäudedaten
  3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 15. Januar 2019 bis zum 14. Februar 2019 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Döbeln, den 9. Januar 2019

gez. i.A. Hendrik Kautzner
Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).

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