Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 106/2019e vom 30. September 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Ausgliederung von Flurstücken der Stadt Großschirma, Gemarkung Siebenlehn,

aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Grabentour“ im Landkreis Mittelsachsen gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)


Die Stadt Großschirma unterstützt das Vorhaben des Grundstückseigentümers auf dem Gebiet zwischen Nordstraße und Autobahn A 4 in Siebenlehn eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten.

Bisher liegt  der Geltungsbereich der städtebaulichen Satzung  vollständig im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Grabentour“. Die Ausgliederungsfläche befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Großschirma, Gemarkung Siebenlehn und liegt im Baubeschränkungsbereich der Autobahn A 4 zwischen Nordstraße und Autobahn an der nordöstlichen Grenze der Ortslage Siebenlehn.

Ziel der oben genannten Ausgliederungsverordnung ist es, die Genehmigungsfähigkeit der städtebaulichen Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Nordstraße“ Siebenlehn herzustellen.

Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Karten  liegen bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 13. November 2019 bis 12. Dezember  2019 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:

Landratsamt Mittelsachsen                                        Dienstag und Donnerstag
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft              09:00 – 18:00 Uhr
Referat  Naturschutz                                                  Freitag
Zimmer A 305                                                            09:00 – 12:00 Uhr
Leipziger Straße 4    
09599 Freiberg

Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Freiberg, den 19. September 2019

gez. Matthias Damm 
Landrat