Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 11/2019e vom 29. Januar 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Kreiswahlleiter


Ergänzung der öffentlichen Bekanntmachung vom 18. Januar 2019 (Ausgabe 05/2019e) des Landratsamtes Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 26. Mai 2019


Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen

Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung – KomWO) und – soweit sie Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter

http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html

auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

Freiberg, den 24. Januar 2019
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat