Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 112/2019e vom 28. Oktober 2019 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über den Wegfall des Erörterungstermins über ein Vorhaben der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (Errichtung und temporärer Betrieb eines Steinbruches in Oberbobritzsch)

Aktenzeichen 23.5-561103-035/018-2.1.2/G-16/02


Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau), Rauenstein 6A in 09514 Pockau-Lengefeld, beantragte mit Datum vom 21.11.2016, in der geänderten Fassung vom 18.06.2018 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 10 BImSchG i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 sowie Nr. 2.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinbruches auf dem Flurstück Nr. 519/3 der Gemarkung Oberbobritzsch mit einer Abbaufläche von weniger als 10 Hektar zur Massenentnahme für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens. Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde.

Zur Information der Öffentlichkeit lagen der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen vom 05.08.2019 bis einschließlich 05.09.2019 zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, bei der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf OT Niederbobritzsch sowie bei der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Schulweg 1 in 01774 Klingenberg OT Höckendorf während der Geschäftszeiten aus. Zudem wurden die Unterlagen gemäß § 20 UVPG über das zentrale Internetportal elektronisch eingestellt.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen konnten innerhalb der Einwendungsfrist vom 05.08.2019 bis einschließlich 07.10.2019 erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen.

Gemäß § 16 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.

Der für den 14. November 2019, 09.00 Uhr in der Gaststätte „Goldener Löwe“, Am Goldenen Löwen 5 in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf OT Niederbobritzsch geplante Erörterungstermin findet daher nicht statt.

Freiberg, den 14.10.2019
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat