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Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Ausgabe 15/2018e vom 21. März 2018 mit
Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft
Information nach § 37 Abs. 2 SächsNatSchG zur Durchführung von Monitoringvorhaben 2018 der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Fachbereich 55, Messnetz Naturschutz auf Flächen im Landkreis Mittelsachsen.
Gemäß § 48 Abs.3 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (SächsNatSch) vom 6 Juni 2013, in Verbindung mit § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten und für die fachliche Durchführung den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6:00 Uhr bis 22.00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind.
Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.
Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2018 folgende Untersuchungen durch:
I Erhebung vogelkundlicher Daten in den Vogelschutzgebieten: 24 – „Täler in Mittelsachsen“, 66 – „Erzgebirgskamm bei Deutscheinsiedel“,
und 76 – „Tal der Zwickauer Mulde“. Weitere Informationen zu den Erhebungen: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/23914.htm
(SPA-Monitoring)
II Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in den FFH-Gebieten: 2E – „Mittleres Zwickauer Muldetal“,
und 238 – „Unteres Zschopautal“.
III Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie
(Fledermäuse, Springfrosch, Spanische Flagge, Scheidenblütgras) sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger
Brutvogelarten und Wasservogelzählung).
Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete sowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/8049.htm und http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20433.htm (NATURA 2000 > Umsetzung in Sachsen > Monitoring und Berichtspflichten) einsehbar.
Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.