Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 35/2020e vom 19. März 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

hier: Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen über das Verbot von Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 13. März 2020


A l l g e m e i n v e r f ü g u n g

  1. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen über das Verbot von Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS –Cov-2 vom 13. März 2020 wird mit Wirkung zum 20.03.2020 widerrufen.
  2. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt daher am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gründe:

Zuständigkeit:

Der Landkreis Mittelsachsen ist gemäß § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZuVO) sachlich zuständig. Es ist weiterhin gemäß § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) auch örtlich zuständig für den Widerruf dieser Allgemeinverfügung.

Zu Ziffer 1 des Bescheides:

Der Freistaat Sachsen hat mit Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 ein durchgreifendes Verbot von nahezu jeglichen Veranstaltungen in Sachsen geregelt. In Anbetracht dieser Entwicklung hat sich die Allgemeinverfügung des Landkreises Mittelsachsen von 13. März 2020 überholt.

Das betrifft insbesondere auch die Anzeigepflicht für Veranstaltungen mit über 200 Teilnehmenden.

Der Widerruf ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen. Er ist geeignet, dafür zu sorgen, dass für die Öffentlichkeit klar ersichtlich ist, wie mit Veranstaltungen umzugehen ist. Der Widerruf ist dafür auch erforderlich. Bei Beibehaltung  der Allgemeinverfügung vom 13. März 2020  wäre für die Bevölkerung unklar, nach welchen Regelungen Veranstaltungen zu beurteilen wären. Der Widerruf ist auch angemessen. Insbesondere steht auch kein Vertrauensschutz entgegen. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung  ist bereits zu Wochenbeginn erkennbar gewesen, dass es zu einem allgemeinen Verbot von Veranstaltungen kommen wird. Im Übrigen war der Widerruf auch durch Ziffer 5 Satz 2 bereits vorbehalten, so dass mit dem Widerruf jederzeit zu rechnen war.  

Daher wird gemäß § 1 SächsVwVfG i. V. m. § 49 Abs. 1 VwVfG die unter Ziffer 1 bezeichnete Allgemeinverfügung widerrufen.  

Zu Ziffer 2 des Bescheides:

Die Bekanntgabe durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 4 der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe vom 15. Juni 2017 (Bekanntmachungssatzung des Landkreises Mittelsachsen). Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 1 SächsVwVfG i. V. m. § 41 Abs. 3 VwVfG ortsüblich bekannt gemacht. Nach § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG gilt die Allgemeinverfügung am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis: 
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html

gez. Matthias Damm                      (Siegel)