Amtsblatt

Elektronische Ausgabe des Amtsblattes

Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen (Bekanntmachungen ab 13. Juli 2017)

Gemäß Bekanntmachungssatzung des Landkreises Mittelsachsen vom 14. Juni 2017 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Die Veröffentlichung eines elektronischen Amtsblattes wird auf Anfrage per E-Mail kommuniziert. Wer Interesse hat, kann sich über das Kontaktformular auf der Internetseite dafür anmelden.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen an den drei Hauptstandorten nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt. Das sind in Freiberg die Information in der Frauensteiner Straße 43, in Mittweida Haus A im Raum 504 und in Döbeln die untere Vermessungsbehörde im Gebäude II in der Straße des Friedens 9 a.

Ausgaben des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

 

71/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Taura und Köthensdorf-Reitzenhain in der Gemeinde Taura

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70/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Penna in der Stadt Rochlitz für die Gemarkung und für die Gemarkungen Diethensdorf, Claußnitz und Röllingshain in der Gemeinde Claußnitz

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69/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Langenleuba-Oberhain in der Stadt Penig für die Gemarkung Berthelsdorf in der Stadt Lunzenau

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68/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Rechenberg-Bienenmühle, Clausnitz und Holzhau in der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, für die Gemarkungen Sayda und Ullersdorf in der Stadt Sayda

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67/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Dorfchemnitz in der Gemeinde Dorfchemnitz für die Gemarkung Helbigsdorf in der Gemeinde Mulda für die Gemarkung Mittelsaida in der Gemeinde Großhartmannsdorf

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66/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Zschoppelshain, Wechselburg und Seitenhain in der Gemeinde Wechselburg

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65/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Freiberg in der Stadt Freiberg

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64/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Graumnitz, Göldnitz, Döschütz, Niederranschütz und Gadewitz in der Gemeinde Großweitzschen

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63/2025e vom 11. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Naundorf, Goßberg, Schmalbach und Gersdorf in der Gemeinde Striegistal sowie die Gemarkung Roßwein in der Stadt Roßwein

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62/2025e vom 09. April 2025 mit

Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkungen Oberlützschera, Niederlützschera, Trebanitz, Ottewig, Zunschwitz, Münchhof, Obersteina und Kiebitz in der Gemeinde Jahnatal

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