Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 41/2020e vom 31. März 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Verkehr und Bauen


Erteilung eines Vorbescheides für das Vorhaben

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses – Vorbescheid vom 27. März 2020

Aktenzeichen 19BAU1314-VB01-19


Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 27. März 2020 einen Vorbescheid mit dem Aktenzeichen 19BAU1314-VB01-19 nach § 75 Sächsische Bauordnung mit folgenden verfügenden Teil erteilt:

Der Vorbescheid für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück:
Obere Dorfstraße, Flurstück 5/3 der Gemarkung Claußnitz wird (ggf. unter Nebenbestimmungen/Inhaltsbestimmungen) erteilt.“

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung des Vorbescheides gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für den hiermit bekanntgemachten Vorbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Vorbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Hinweise:

Der Vorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 207 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Alternativ:

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799-1925 erforderlich.

Döbeln, den 30.03.2020

gez. Erik Wagner
RL Bauantragsbearbeitung