Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 43/2020e vom 01. April 2020 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Verkehr und Bauen


Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Sanierung, Umbau und Erweiterung des Gebäudes zur Stadtbibliothek – vom 31. März 2020

Aktenzeichen 19BAU1212-BGS01-19


Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 31. März 2020 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 19BAU1212-BGS01-19 im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

  1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben: Sanierung, Umbau und Erweiterung des Gebäudes zur Stadtbibliothek auf dem Grundstück: Technikumplatz 1a, Flurstück-Nr. 230 der Gemarkung Mittweida wird unter Nebenbestimmungen erteilt.
  2. In der Baugenehmigung wird eine Abweichung von § 6 Abs. 3 Sächsische Bauordnung wegen der Überdeckung von Abstandsflächen erteilt.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Hinweise:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist unter vorheriger Terminabstimmung unter den angegebenen Rufnummern möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 1927 erforderlich.

Döbeln, den 31.03.2020

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen