Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 97/2018e vom 30. Oktober 2018 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Aufhebung des naturschutzrechtlichen Schutzstatus von Naturdenkmalen im Landkreis Mittelsachsen

gemäß § 20 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG)


Im Rahmen einer naturschutzfachlichen Überprüfung wurden im Landkreis Mittelsachsen zehn unter Schutz gestellte Baum-Naturdenkmale nach den Kriterien der Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit begutachtet. Unter diesen Baum-Naturdenkmalen befanden sich neun Einzelbäume und eine Allee.

Im Ergebnis dieser Überprüfung werden die Baum-Naturdenkmale aus den Gemarkungen Leubsdorf, Ullersdorf, Kleinhartmannsdorf, Augustusburg, Eppendorf, Wiederau, Wechselburg, Langenleuba-Oberhain und Rochlitz aufgehoben.

Der Verordnungsentwurf liegt mit den dazugehörigen Karten bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 9. November 2018 bis 12. Dezember 2018 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Naturschutz
Zimmer A 305
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Dienstag und Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
   

Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Freiberg, den 24. September 2018

gez. Matthias Damm
Landrat