Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 230/2021e vom 23. Dezember 2021 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle Kreistag


Beschlüsse aus der 12. Sitzung des Kreistages Mittelsachsen vom 15.12.2021


Beschluss KT 199/12./2021:
BV-KT 173/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen stellt fest, dass ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen Herr Daniel Rennert die Beendigung seiner Tätigkeit als Kreisrat verlangen kann.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)

Beschluss KT 200/12./2021:
BV-KT 178/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen stellt fest, dass ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen Frau Odette Lamkhizni die Beendigung ihrer Tätigkeit als Kreisrätin verlangen kann.
(Stimmberechtigte: 78, befangen: 1, dafür: 78)

Beschluss KT 201/12./2021:
BV-KT 162/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen bestellt mit Wirkung vom 01.01.2022 für die Dauer von sechs Jahren folgende ehrenamtliche Stellvertreter des Kreisbrandmeisters:
Herr Christian Fiedler
Herr Kevin Franz
Herr Ingo Gruß
Herr Gerd Irmscher
Herr Steffen Kräher
Herr Tobias Schumann.
(offene Wahl - Stimmberechtigte: 79, dafür: 79)

Beschluss KT 202/12./2021:
BV-KT 171/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Mittelsachsen 2021 an Frau Jana Ahnert für ihr ehrenamtliches Engagement in verschiedenen Vereinigungen sowie ihre bürgerschaftliche Initiativen für ansprechende Lebensverhältnisse im ländlichen Raum.
(offene Wahl - Stimmberechtigte: 79, dafür: 78, dagegen: 0, Stimmenthaltungen: 1)

Beschluss KT 203/12./2021:
BV-KT 164/2021
Beschlusspunkt 1:

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die Kalkulation gemäß Anlage 1*) der Satzung des Landkreises Mittelsachsen über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes im Landkreis Mittelsachsen im Rahmen seiner Ermessensausübung zustimmend zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 204/12./2021:
BV-KT 164/2021
Beschlusspunkt 2:

Der Kreistag des Landkreises beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Satzung des Landkreises Mittelsachsen über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes im Landkreis Mittelsachsen gemäß Anlage 2*).
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 205/12./2021:
BV-KT 168/2021
Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

in der Vermögensrechnung mit

• einer Bilanzsumme von                                                                         778.241.831,14 EUR

• einem Anlagevermögen von                                                                  550.128.354,55 EUR

• einem Umlaufvermögen von                                                                 222.234.184,32 EUR

                o darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von                       73.982.434,36 EUR

• Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von                                             5.879.292,27 EUR

• einer Kapitalposition von                                                                       293.382.931,04 EUR

                o darunter einem Basiskapital von                                          225.056.645,46 EUR

                o und Rücklagen von                                                                 68.326.285,58 EUR

• Sonderposten von                                                                                  293.975.091,57 EUR

• Rückstellungen von                                                                                  31.388.258,37 EUR

• Verbindlichkeiten von                                                                              159.465.983,29 EUR

• Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von                                                 29.566,87 EUR

in der Ergebnisrechnung mit

• Summe der ordentlichen Erträge                                                             377.437.949,77 EUR

• Summe der ordentlichen Aufwendungen                                                 357.190.516,73 EUR

• einem ordentlichen Jahresergebnis von                                                    20.247.433,04 EUR

• Summe der außerordentlichen Erträge                                                        5.629.048,26 EUR

• Summe der außerordentlichen Aufwendungen                                            5.655.724,09 EUR

• einem Sonderergebnis von                                                                             - 26.675,83 EUR

• einem Gesamtergebnis von                                                                       20.220.757,21 EUR

in der Finanzrechnung mit

• Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von                     29.888.888,46 EUR

• Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von                                     - 18.162.683,34 EUR

• Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von                                   - 1.663.269,53 EUR

• Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr von                       10.062.935,59 EUR

• Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von                                           - 94.996,32 EUR

• Überschuss an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr von                                  9.967.939,27 EUR.

Die Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt durch die Einstellung des ordentlichen Ergebnisses in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 20.247.433,04 EUR sowie einer Verrechnung des Fehlbetrages des Sonderergebnisses mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 26.675,83 EUR.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 206/12./2021:
BV-KT 179/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die Wirtschaftspläne 2022 und die neuesten Jahresabschlüsse der Unternehmen, an denen der Landkreis mit mehr als 20 % beteiligt ist, zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 207/12./2021:
BV-KT 172/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt den 13. Beteiligungsbericht des Landkreises Mittelsachsen für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 208/12./2021:
BV-KT 169/2021
1. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen stimmt dem Verkauf von 75% der Anteile an der DBIEWI GmbH mit Sitz in Freiberg im Wege eines Management-Buy-Out mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2022 grundsätzlich zu.

2. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen ermächtigt den Landrat dem Verkauf von 75% der Anteile an der DBI-EWI GmbH mit Sitz in Freiberg im Wege eines Management-Buy-Out mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2022 in der Gesellschafterversammlung der SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH zuzustimmen.

3. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen empfiehlt den im Auftrag des Landkreises im Aufsichtsrat der SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH tätigen Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Matthias Damm, Herrn Uwe Weinert und Herrn Mike Moncsek dem Verkauf von 75% der Anteile an der DBI-EWI GmbH mit Sitz in Freiberg im Wege eines Management-Buy-Out mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2022 zuzustimmen.
Stimmberechtigte: 79, befangen: 1, dafür: 79)

Beschluss KT 209/12./2021:
BV-KT 176/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen ermächtigt den Landrat im Rahmen des Projektes „Ausbau und Sanierung der Seebühne an der Talsperre Kriebstein“ vorbehaltlich der Gewährung der Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur“ in einer Höhe von ca. 2.518.000 EUR eine Weiterleitungs- und Gesamtfinanzierungsvereinbarung sowie eine zugehörige Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Ausbaus und der Sanierung der Seebühne an der Talsperre Kriebstein auszuhandeln, zu unterzeichnen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 79)

Beschluss KT 210/12./2021:
BV-KT 170/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen bewilligt für das Haushaltsjahr 2021 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 1.961.300 EUR für Soziale Leistungen der Abteilung Soziales. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen/-einzahlungen in Höhe von 192.500 EUR. Die weitere Deckung erfolgt aus liquiden Mitteln bzw. wird die Bewilligung des weiteren Aufwandes ohne Deckung vorgenommen.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 211/12./2021:
BV-KT 161/2021
1. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die in der Anlage*) aufgeführten Änderungen der Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen des Landkreises und die entsprechende Übernahme in den Maßnahmeplan gemäß Verwaltungsvorschrift Investkraft (VwV Invest Schule).

2. Mit den Änderungen des Maßnahmeplanes wird die Verwaltung gleichzeitig legitimiert, die in der Anlage*) aufgeführten Mehr- und Minderbedarfe innerhalb des Budgets in den jeweiligen Jahren haushaltsseitig umzusetzen. Grundlage hierfür bilden die bereits geplanten Aufwendungen und Auszahlungen für die entsprechende Maßnahme. Über die Gesamtbaukosten der einzelnen Maßnahmen hinausgehende Mehraufwendungen/ -auszahlungen bleiben von dieser Verfahrensweise unberührt. 
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)

Beschluss KT 212/12./2021:
BV-KT 166/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die beigefügte Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Mittelsachsen für die Kalkulationsperiode 2022 bis 2023 gemäß Anlage*) billigend zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 75, dagegen: 0, Stimmenthaltungen: 3)

Beschluss KT 213/12./2021:
BV-KT 167/2021
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Mittelsachsen – Abfallgebührensatzung (Ags) vom 26.09.2013 (gemäß Anlage 1*).
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 73, dagegen: 1, Stimmenthaltungen: 5)

Beschluss KT 214/12./2021:
BV-KT 165/2021
1 a. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen stimmt der Vereinbarung zur zukünftigen Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft in der Region Chemnitz – Mittelsachsen – Erzgebirge vom 17.11.2020 (Anlage 2*) und deren Umsetzung zu. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, auch veränderten Fassungen dieser Vereinbarung zuzustimmen. Er wird gleichzeitig verpflichtet, den Kreistag über derartige Zustimmungen zu informieren.

1 b. Sofern bis zum 31.03.2022 nicht die erforderlichen Gremienbeschlüsse der anderen Verbandsmitglieder des AWVC zur Umsetzung der finalen Fassung der unter Ziffer 1 a getroffenen Vereinbarungen vorliegen oder die unter Ziffer 1 a genannte Vereinbarung aus anderen Gründen nicht umgesetzt werden kann, wird der Landrat ermächtigt, alle zulässigen Maßnahmen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Landkreises Mittelsachsen im AWVC spätestens mit Wirkung zum 31.05.2025 zu treffen, insbesondere gemäß den nachstehenden Beschlüssen zu handeln.

2. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Mitgliedschaft des Landkreises Mittelsachsen im AWVC aus wichtigem Grund mit Auslauffrist zum 31.05.2025 außerordentlich zu kündigen.

3. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen ermächtigt und beauftragt den Landrat sowohl die vorgenannte außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund mit Auslauffrist zum 31.05.2025 auszusprechen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Handlungen vorzunehmen die zur Durchsetzung der Kündigung der Mitgliedschaft im AWVC erforderlich sind, als auch einen Antrag an die Landesdirektion Sachsen (LDS) auf Anordnung der Auflösung des AWVC aus dringenden Gründen des öffentlichen Wohls gemäß § 62 Abs. 3 SächsKomZG zu stellen.

4. Der Kreistagsbeschluss KT 386/20./2018 wird für die Zukunft aufgehoben.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 215/12./2021:
BV-KT 177/2021
Der Kreistag Mittelsachsen beauftragt den Landrat, die Staatsregierung des Freistaates Sachsen und die sie tragenden Koalitionsfraktionen des Sächsischen Landtages aufzufordern, beim weiteren Ausbau der Windkraft umfassende Beteiligungs- und Mitspracherechte der betroffenen Anwohner und Kommunen sicherzustellen.

Ziel dieser umfassenden und weitreichenden Beteiligungs- und Mitspracherechte muss es sein, die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien und der Kommunalrechtsnovelle vereinbarte Stärkung der Bürgerbeteiligung auch beim Ausbau der Windkraft umzusetzen. Die Beteiligung von Bürgern sowie Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräten muss für Windenergieanlagen ab 100 m Gesamthöhe (Nabenhöhe + Länge Rotorblatt) verpflichtend sein.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 36, dagegen: 22, Stimmenthaltungen: 20)

Beschluss KT 216/12./2021:
BV-KT 160/2021
Beschlusspunkt 1:

Der Kreistag bestimmt, dass 6 Beisitzer/innen in den Kreiswahlausschuss für die Landratswahl am 12. Juni 2022 und den etwaigen zweiten Wahlgang am 3. Juli 2022 gewählt werden.
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 79)

Beschluss KT 217/12./2021:
BV-KT 160/2021
Beschlusspunkt 2:

Der Kreistag Mittelsachsen wählt folgende 6 Beisitzer/innen und in gleicher Anzahl Stellvertreter/innen in den Kreiswahlausschuss für die Landratswahl am 12. Juni 2022 und den etwaigen zweiten Wahlgang am 3. Juli 2022:

CDU                      Karla Rothermundt                        Stv. Rolf Rothermundt

CDU                      Annedore Albrecht                        Stv. Heike Schmidt

AfD                        Holger Schütz                                   Stv. Ronny Mildner

AfD                        Roberto Penz                                    Dr. Gerold Schramm

FWM                    Jörg Burkert                                      Stv. Maria Euchler

DIE LINKE.           Dr. Achim Gunke                             Stv. Gottfried Jubelt.
(offene Wahl - Stimmberechtigte: 79, dafür: 79)

 

Beschluss KT 218/12./2021:
BV-KT 160/2021
Beschlusspunkt 3:

Der Kreistag Mittelsachsen wählt Herrn Peter Schubert zum Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Landratswahl am 12. Juni 2022 und den etwaigen zweiten Wahlgang am 3. Juli 2022.
(offene Wahl - Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 219/12./2021:
BV-KT 160/2021
Beschlusspunkt 4:

Der Kreistag Mittelsachsen wählt Herrn Steffen Liebich zum Stellvertreter des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Landratswahl am 12. Juni 2022 und den etwaigen zweiten Wahlgang am 3. Juli 2022.
(offene Wahl - Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

Beschluss KT 220/12./2021:
BV-KT 174/2021
1. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt, im Jahr 2022 am

  •  02.03.2022
  •  11.05.2022
  •  06.07.2022
  •  28.09.2022
  •  14.12.2022

 seine regelmäßigen Kreistagssitzungen durchzuführen.

2. Die unter Ziffer 1 genannten Kreistagssitzungen finden im Beruflichen Schulzentrum für Technik und Wirtschaft „Julius Weisbach“ in Freiberg statt. Beginn der Kreistagssitzung wird 15.00 Uhr sein.

3. Abweichend von Ziffer 2 wird der Landrat insbesondere ermächtigt, aufgrund der Covid 19 - Corona-Lage die regelmäßigen Kreistagssitzungen im Kultur- und Sportbetrieb Hartha „HarthArena“ einzuberufen. Der Landrat wird darüber hinaus abweichend von  Ziffer 2 insbesondere ermächtigt, in Abhängigkeit von der Tagesordnung die regelmäßigen Kreistagssitzungen zu einer früheren Uhrzeit einzuberufen.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)

 

*) zur Beschlussvorlage

gez. Matthias Damm

Landrat