Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 158/2022e vom 22. Dezember 2022 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Beschlüsse aus der 17. Sitzung des Kreistages Mittelsachsen vom 14. Dezember 2022


Beschluss KT 285/17./2022:

BV-KT 235/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Mittelsachsen 2022 an Frau Regina Herberger für ihre Verdienste bei der Bewahrung kultureller Traditionen sowie des Brauchtums und der Heimatpflege im Landkreis.
(offene Wahl - Stimmberechtigte: 86, dafür: 86)

Beschluss KT 286/17./2022:

BV-KT 248/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Fortführung der freiwilligen Aufgabe
„Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Mittelsachsen für die Jahre 2023/2024“ auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke vom 14.10.2021 – oder einer vergleichbaren Nachfolgeregelung –und beauftragt den Landrat, diese freiwillige Aufgabe umzusetzen sowie die jährlichen Zuwendungen in Anspruch zu nehmen.
(Stimmberechtigte: 85, dafür: 84, dagegen: 0, Enthaltungen: 1)

Beschluss KT 287/17./2022:

BV-KT 237/2022

Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

in der Vermögensrechnung mit

  • einer Bilanzsumme von                                                          889.291.060,99 EUR
  • einem Anlagevermögen von                                                   546.231.622,62 EUR
  • einem Umlaufvermögen von                                                   337.567.811,80 EUR
    • darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von                69.777.269,26 EUR
  • Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von                              5.491.626,57 EUR
  • einer Kapitalposition von                                                         269.411.260,03 EUR
    • darunter einem Basiskapital von                                    215.659.803,92 EUR
    • und Rücklagen von                                                           53.751.456,11 EUR
  • Sonderposten von                                                                    291.139.188,75 EUR
  • Rückstellungen von                                                                    39.871.915,84 EUR
  • Verbindlichkeiten von                                                                288.823.988,75 EUR
  • Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von                                   44.707,62 EUR

in der Ergebnisrechnung mit

  • Summe der ordentlichen Erträge                                                                           378.143.257,43 EUR
  • Summe der ordentlichen Aufwendungen                                                                399.411.458,14 EUR
  • einem ordentlichen Jahresergebnis von                                                                 - 21.268.200,71 EUR
  • Summe der außerordentlichen Erträge                                                                       3.028.211,48 EUR
  • Summe der außerordentlichen Aufwendungen                                                           9.477.982,94 EUR
  • einem Sonderergebnis von                                                                                        - 6.449.771,46 EUR
  • einem Gesamtergebnis von                                                                                     - 27.717.972,17 EUR
  • Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital       9.000.253,17 EUR
  • Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital                    396.588,37 EUR
  • verbleibendes Gesamtergebnis                                                                                - 18.321.130,63 EUR

in der Finanzrechnung mit

  • Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von     - 13.380.660,76 EUR
  • Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von                       - 11.623.539,67 EUR
  • Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von                        - 932.323,68 EUR
  • Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr von       - 25.936.524,11 EUR
  • Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von                             - 74.092,80 EUR
  • Überschuss an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr von                 - 26.010.616,91 EUR.

Die Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt durch die Verrechnung des Fehlbetrages mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 17.902.102,37 EUR sowie einer Verrechnung des Fehlbetrages mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses in Höhe von 419.028,26 EUR.
(Stimmenberechtigte: 83, dafür: 82, dagegen: 0, Enthaltungen: 1)

Beschluss KT 288/17./2022:

BV-KT 238/2021

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen verweist den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Mittelsachsen für die Haushaltsjahre 2023/2024 gemäß den Anlagen 1 und 2*) in die Fraktionen und Ausschüsse mit der Bitte um Beratung.
(Stimmberechtigte: 84, dafür: 82, dagegen: 1, Enthaltungen: 1)

Beschluss KT 289/17./2022:

BV-KT 233/2022

Der Kreistag beschließt die Prioritätenliste 2023 für die kreiseigenen Straßenbaumaßnahmen entsprechend Anlage 1*) nach dem Kommunalbudget. Diese Prioritätenliste steht unter dem Vorbehalt der Einführung eines entsprechenden Kommunalbudgets durch den Freistaat Sachsen. Ein solches Kommunalbudget ist derzeit im Entwurf des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes 2023/2024 (SächsFAG-E) in § 20b SächsFAG-E enthalten.
(Stimmberechtigte: 85, dafür: 75, dagegen: 1, Enthaltungen: 9)

Beschluss KT 290/17./2022:

BV-KT 234/2022

Der Kreistag beschließt, den Landrat zu beauftragen, den Zuschlag für die Baumaßnahmen K 8257 Langenleuba-Oberhain 3. BA an die Firma Reif Baugesellschaft GmbH & Co. KG zu einer Angebotssumme brutto 1.303.934,76 EUR zu erteilen.
(Stimmberechtigte: 83, dafür: 83)

Beschluss KT 291/17./2022:

BV-KT 212/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die als Anlage 1*) beigefügte Plankalkulation der Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentren des Landkreises Mittelsachsen für den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2027 der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über Aufgaben und den Kostenersatz für Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) des Landkreises Mittelsachsen im Rahmen seiner Ermessensausübung zustimmend zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 84, dafür: 62, dagegen: 6, Enthaltungen: 16)

Beschluss KT 292/17./2022:

BV-KT 212/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die dieser Beschlussvorlage als Anlage 3*) beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung über Aufgaben und den Kostenersatz für Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums (FTZ) des Landkreises Mittelsachsen. Das dieser Beschlussvorlage als Anlage 4*) beigefügte Leistungs- und Gebührenverzeichnis für öffentliche Feuerwehren der Gemeinden und anerkannte Werkfeuerwehren im Landkreis Mittelsachsen und das dieser Beschlussvorlage als Anlage 5*) beigefügte Leistungs- und Gebührenverzeichnis für sonstige Dritte sind Bestandteil dieser Satzung.
(Stimmberechtigte: 84, dafür: 61, dagegen: 14, Enthaltungen: 9)

Beschluss KT 293/17./2022:

BV-KT 245/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die 1. Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII vom 10.12.2020 gemäß Anlage 1*).
(Stimmberechtigte: 83, dafür: 53, dagegen: 21, Enthaltungen: 9)

Beschluss KT 294/17./2022:

BV-KT 239/2022

Der Kreistag beschließt die Neufassung der Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachsen – Taxitarifverordnung – gemäß Anlage 1*).
(Stimmberechtigte: 84, dafür: 83, dagegen: 1, Enthaltungen: 0)

Beschluss KT 295/17./2022:

BV-KT 241/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Satzung für die Vergabe und Nutzung der Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen – Sportstättensatzung- gemäß Anlage 1*) ab 01.01.2023.
(Stimmberechtigte: 82, dafür: 82)

Beschluss KT 296/17./2022:

BV-KT 255/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die als Anlage 1*) beigefügte Kalkulation der Entgelte für die Nutzung der Sportstätten des Landkreises Mittelsachsen sowie den als Anlage 2*) beigefügten Erläuterungsbericht zur Erstellung einer Kalkulation der Entgelte für die Nutzung der Sportstätten des Landkreises Mittelsachsen zustimmend zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 84, dafür: 77, dagegen: 2, Enthaltungen: 5)

Beschluss KT 297/17./2022:

BV-KT 255/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die dieser Beschlussvorlage als Anlage 3*) beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen –Sportstättengebührensatzung- zum 01.01.2023.
(Stimmberechtigte: 84, dafür: 58, dagegen: 3, Enthaltungen: 23)

Beschluss KT 298/17./2022:

BV-KT 256/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die als Anlage 1*) beigefügte Kalkulation der Entgelte für die Nutzung der Sportstätten des Landkreises Mittelsachsen sowie den als Anlage 2*) beigefügten Erläuterungsbericht zur Erstellung einer Kalkulation der Entgelte für die Nutzung der Sportstätten des Landkreises Mittelsachsen zustimmend zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 83, dafür: 79, dagegen: 1, Enthaltungen: 3)

Beschluss KT 299/17./2022:

BV-KT 256/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die dieser Beschlussvorlage als Anlage 3*) beigefügte Entgeltordnung für das Bewegungs- und Therapiebecken der „Dr. Lothar-Kreyssig-Schule“ Flöha in Trägerschaft des Landkreises Mittelsachsen zum 01.01.2023.
(Stimmberechtigte: 83, dafür: 79, dagegen: 0, Enthaltungen: 4)

Beschluss KT 300/17./2022:

BV-KT 240/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Richtlinie zur Förderung des Sports im Landkreis Mittelsachsen „Sportförderrichtlinie“ gemäß Anlage 1*).

Der Kreistag Mittelsachsen beauftragt den Landrat bzw. die Landkreisverwaltung mit der Evaluierung der Sportförderung im Landkreis Mittelsachsen und der Wirksamkeit der „Sportförderrichtlinie“ im Jahr 2024 für das Förderjahr 2023. Der Kreistag ist spätestens in der letzten Kreistagssitzung des ersten Halbjahres 2024 über die Evaluierungsergebnisse zu informieren.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)

Beschluss KT 301/17./2022:

BV-KT 250/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt eine Soforthilfe für Sportvereine. Vereine mit Sitz in Mittelsachsen und der Mitgliedschaft im Kreissportbund Mittelachsen e.V. können die Soforthilfe erhalten. Es werden je Verein 1,00 € pro Mitglied ausgezahlt, die Mitgliederzahlen der Vereine zum 31. Dezember 2022 bilden die Grundlage. Zum 31. Januar 2023 werden über die Bestandsmeldung 2022 des Kreissportbundes die Mitglieder ermittelt. Durch den Landkreis werden 50.000,00 EUR bereitgestellt. Der Differenzbetrag verbleibt beim Kreisportbund Mittelsachsen e. V.
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 67, dagegen: 5, Enthaltungen: 7)

Beschluss KT 302/17./2022:

BV-KT 247/2022

Der Landrat wird beauftragt, sich bezüglich der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 sowohl an die Staatsregierung als auch an die Mitglieder des Sächsischen Landtages mit der nachfolgenden Forderung zu wenden:

Bei der im Artikel 1 des Gesetzentwurfs für das Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 vorgesehenen Änderung des Sächsischen Wassergesetzes (Novellierung der Vorschriften zur Erhebung der Wasserentnahmeabgabe)

1. ist auf die geplante Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserwerke, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen, vollständig zu verzichten.

2. muss es weitere gesetzlich geregelte Ausnahmetatbestände für die Nichterhebung einer Wasserentnahmeabgabe geben

  •  für derzeit nicht an öffentliche Trinkwasserwerke angebundene Quellschrote und Tiefbrunnen,
  •  bei der Nutzung anfallenden Grubenwassers in Besucherbergwerken,
  •  für in der Erkundung und im perspektivischen Abbau befindliche Gewinnungsbergwerke für strategische Rohstoffe, um die Ziele der Sächsischen Rohstoffstrategie im Bereich der Sicherung primärer Rohstoffe umzusetzen.

(Stimmberechtigte: 79, dafür: 67, dagegen: 1, Enthaltungen: 11)

Beschluss KT 303/17./2022:

BV-KT 252/2022

1. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beauftragt den Landrat des Landkreises Mittelsachsen gegenüber der Sächsischen Staatsregierung, insbesondere gegenüber dem Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus noch im Jahr 2022 und darüber hinaus tätig zu werden und sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass auch über das Schuljahr 2022/2023 hinaus am Berufsschulstandort Freiberg, dort im Beruflichen Schulzentrum „Julius Weisbach“ Freiberg, die Lehrlingsausbildung in der Grundstufe Bau angeboten und durchgeführt wird.

2. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beauftragt den Landrat des Landkreises Mittelsachsen sich gegenüber dem Landrat des Erzgebirgskreises noch im Jahr 2022 und darüber hinaus dafür einzusetzen, dass zwischen den beiden Landkreisen vertraglich vereinbart wird, dass auch über das Schuljahr 2022/2023 hinaus, zukünftig – zumindest bis zum Jahr 2030 – die Lehrlingsausbildung in der Grundstufe Bau am Berufsschulstandort Freiberg, dort im Beruflichen Schulzentrum „Julius Weisbach“ Freiberg angeboten und durchgeführt wird.

3. Der Kreistag Mittelsachsen beauftragt den Landrat des Landkreises Mittelsachsen den Kreistag Mittelsachsen regelmäßig – zumindest im Jahr 2022 schriftlich und in der ersten Kreistagssitzung des Jahres 2023 mündlich über seine Bemühungen bezüglich der Umsetzung der Beschlusspunkte 1. und 2. zu informieren.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 72, dagegen: 2, Enthaltungen: 4)

Beschluss KT 304/17./2022:

BV-KT 253/2022

Der Kreistag beauftragt den Landrat, beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus eine frühzeitige Anpassung des Teilschulnetzplans berufsbildende Schulen für den Berufsbereich Bautechnik am BSZ „Julius Weisbach“ bis zum 31.01.2023 aufgrund eines öffentlichen Bedürfnisses zu beantragen.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 55, dagegen: 6, Enthaltungen: 17)

Beschluss KT 305/17./2022:

BV-KT 232/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen widerruft mit Wirkung für die Zukunft die Bestellung von Kreisrätin Annemarie Jach als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss und von Kreisrat Axel Röthling als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
(Stimmberechtigte: 74, dafür: 74)

Beschluss KT 306/17./2022:

BV-KT 232/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen wählt anstelle von Kreisrätin Annemarie Jach für den Rest der Wahlzeit Kreisrat Axel Röthling als stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
(Stimmberechtigte: 74, dafür: 74)

Beschluss KT 307/17./2022:

BV-KT 232/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen wählt anstelle von Kreisrat Axel Röthling als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied – und somit persönliche Vertreterin von Kreisrat Axel Röthling – Kreisrätin Annemarie Jach in den Jugendhilfeausschuss.
(Stimmberechtigte: 76, dafür: 75, dagegen: 0, Enthaltungen: 1)

Beschluss KT 308/17./2022:

BV-KT 246/2022

Der Beschluss des Kreistages KT 091/03./2019 hinsichtlich der Bestellung der weiteren Mitglieder für den Aufsichtsrat der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH wird aufgehoben.
(Stimmberechtigte: 77, dafür: 77)

Beschluss KT 309/17./2022:

BV-KT 246/2022

Der Kreistag Mittelsachsen bestellt folgende weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat der Landkreis Mittweida gGmbH:

1. Ralf Schreiber (CDU/RBV)
2. Dirk Zobel (AfD)
3. Frank Dehne (FWM)
4. Dr. Torsten Bachmann (DIE LINKE.)
5. Axel Buschmann (SPD)
6. Volkmar Schreiter (FDP)
7. Claudia Glanz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
(Einigung - Stimmberechtigte: 76, dafür: 76)

Beschluss KT 310/17./2022:

BV-KT 243/2022

Der Beschluss des Kreistages KT 012/01./2019 über die Bestellung der weiteren Mitglieder für den Aufsichtsrat der Vereinigte Gesundheitseinrichtungen Mittelsachsen GmbH wird aufgehoben.
(Stimmberechtigte: 76, dafür: 76)

Beschluss KT 311/17./2022:

BV-KT 243/2022

Der Kreistag Mittelsachsen bestellt folgende weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat der Vereinigte Gesundheitseinrichtungen Mittelsachsen GmbH

1. Holger Reuter (CDU/RBV)
2. Dr. Ulf Schneider (CDU/RBV)
3. Dr. Rolf Weigand (AfD)
4. Uwe Liebscher (FWM)
(Einigung - Stimmberechtigte: 76, dafür: 76)

Beschluss KT 312/17./2022:

BV-KT 244/2022

Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt, im Jahr 2023 am

  • 08.03.2023 in Hartha, HarthArena
  • 03.05.2023 in Mittweida, Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida, Sporthalle am Schwanenteich
  • 05.07.2023 in Freiberg, Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik „Julius Weisbach“
  • 27.09.2023 in Hartha, HarthArena
  • 06.12.2023 in Mittweida, Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida, Sporthalle am Schwanenteich

seine regelmäßigen Kreistagssitzungen durchzuführen. Beginn der jeweiligen Kreistagssitzung wird 15:00 Uhr sein.

Der Landrat wird ermächtigt, abweichend von Ziffer 1, insbesondere in Abhängigkeit von der Tagesordnung, die regelmäßigen Kreistagssitzungen zu einer früheren Uhrzeit einzuberufen.
(Stimmberechtigte: 76, dafür: 58, dagegen: 17, Enthaltungen: 1)

 

*) zur Beschlussvorlage

gez. Dirk Neubauer
Landrat