Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 37/2021e vom 01. März 2021 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Geschäftsstelle Kreistag


Beschlüsse der 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 22. Februar 2021


Beschluss JHA 026/07./2021 
Vorlage JHA 026/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt in Umsetzung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für das Jahr 2021, den Maßnahmeplan einschließlich Reserveliste förderfähiger Investitionsmaßnahmen gemäß den Anlagen 2* und 3*.

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

Beschluss JHA 027/07./2021 
Vorlage JHA 027/2021

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die „Rahmenrichtlinie zu Vereinbarungen über die Höhe der Kosten nach § 77 SGB VIII im Bereich der ambulanten Leistungen der Hilfen zur Erziehung im Landkreis Mittelsachsen“ in der neuen Fassung gemäß Anlagen 1* und 2*. Der Katalog der Rahmenleistungsbeschreibungen in Anlage 2* ist Bestandteil der Rahmenrichtlinie.
  2. Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 01.03.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 25.11.2020 (Beschluss Nr. JHA 024/06./2020 vom 10.11.2020) außer Kraft.

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

Beschluss JHA 028/07./2021 
Vorlage JHA 028/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel des Landes und des Landkreises Mittelsachsen, die maximale Höhe der Förderungen von Angeboten und Leistungen nach Förderrichtlinie Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2021 entsprechend der Anlage*.

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, über erforderliche Änderungen von Förderhöhen für das Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen und des Landkreises Mittelsachsen zu entscheiden, soweit es die bestätigten 38 Projekte betrifft. Sollte darüber hinaus Entscheidungsbedarf bestehen, wird der Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung hinzugezogen.

(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 9, dagegen: 0, Stimmenthaltungen: 3)

*) = zur Vorlage

gez. Matthias Damm
Landrat