Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Hinweis über die Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung vom 4. Januar 2024:
Mit Datum vom 23. Januar 2024 ist eine Korrektur der öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 4. Januar 2024 über die Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 9. Juni 2024 bekanntgemacht worden, Ausgabe 10/2024e.

Ausgabe 01/2024e vom 04. Januar 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 9. Juni 2024


Die Wahl des Kreistages des Landkreises Mittelsachsen findet am 9. Juni 2024 statt.

Der Landkreis Mittelsachsen ist gemäß Beschluss Nr. KT 338/20./2023 des Kreistages vom 5. Juli 2023 in 14 Wahlkreise gemäß den Anlagen 1 bis 4 zu dieser öffentlichen Bekanntmachung eingeteilt.

Die Parteien und Wählervereinigungen werden gemäß § 48 in Verbindung mit § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz (KomWG)) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist, und § 1 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes (Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO)) vom 24. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 674) hiermit aufgefordert, ihre Wahlvorschläge für die Kreistagswahl am 9. Juni 2024 entsprechend den §§ 6, 6a, 6b, 6c und 6e KomWG einzureichen.

Jede Partei und Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Hinweis: Gemäß § 6a Absatz 4 Satz 4 KomWG ist für die Einreichung des Wahlvorschlags einschließlich aller Anlagen die elektronische Form ausgeschlossen.

Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung der Wahl und müssen gemäß § 6 Absatz 2 KomWG spätestens am 66. Tag vor der Wahl (4. April 2024) bis 18:00 Uhr schriftlich beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses, Herrn Peter Schubert, Zimmer 234 im Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingereicht werden (Kontaktdaten und weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter: www.landkreis-mittelsachsen.de).

Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Gemäß § 65 KomWG i. V. m. § 25 Absatz 2 Nummer 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018, beträgt die Zahl der Kreisräte 98 im Landkreis Mittelsachsen.

Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag für die Kreistagswahl am 9. Juni 2024 richtet sich nach § 6a Absatz 1 KomWG. Demnach darf jeder Wahlvorschlag für die Kreistagswahl höchstens 11 Bewerber enthalten.

Wählbar in den Kreisrat gemäß § 27 Absatz 1 SächsLKrO ist, wer gemäß § 14 Absatz 1 SächsLKrO wahlberechtigt zum Kreisrat ist.

Zur Kreistagswahl sind die Bürger des Landkreises Mittelsachsen wahlberechtigt (§ 14 Absatz 1 SächsLKrO).

Gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 SächsLKrO ist Bürger des Landkreises Mittelsachsen jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Mittelsachsen wohnt (Hauptwohnung).

Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger) und sich um einen Sitz im Kreistag bewirbt, hat bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses zusätzlich an Eides Statt zu versichern, dass er im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht verloren hat. Sofern er nach § 26 des Bundesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit ist, hat er ferner an Eides Statt zu versichern, seit wann er im Landkreis Mittelsachsen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland seine Hauptwohnung hat; bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland sind deren Anschriften anzugeben. Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses ist gemäß § 6c Absatz 7 Satz 3 KomWG zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zuständig.

Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Versicherung an Eides Statt nach Satz 1 dieses Absatzes ist vom Bewerber die Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates zu verlangen, dass er in diesem Mitgliedstaat seine Wählbarkeit nicht verloren hat oder dass dieser Behörde ein solcher Verlust nicht bekannt ist.

Formulare zum Wahlvorschlagsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter: www.landkreis-mittelsachsen.de.

Hinweis auf Unterstützungsunterschriften

Auf die Bestimmungen über die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gemäß § 50a KomWG in Verbindung mit § 6b KomWG und § 17 Absatz 6 SächsKomWO wird ausdrücklich hingewiesen:

1. Jeder Wahlvorschlag muss nach § 6b Absatz 2 in Verbindung mit § 6b Absatz 1 Nr. 8 KomWG je Wahlkreis für die Kreistagswahl von mindestens 18 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften).

2. Die Unterstützungsunterschriften sind von Wahlberechtigten gemäß § 50a KomWG bei der zuständigen Gemeindeverwaltung (Hauptwohnsitz) zu leisten. Nach Einreichung des Wahlvorschlages legt der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses nach § 17 Absatz 6 Satz 1 SächsKomWO für jede Gemeinde im Wahlgebiet/Wahlkreis ein gesondertes Unterstützungsverzeichnis zur Auslegung in der Gemeinde/den Gemeinden an. Die Gemeinde legt dieses unverzüglich nach Übersendung durch den Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Unterschriftsleistung in der nach § 1 Absatz 2 Nr. 7 SächsKomWO bekanntgemachten Stelle aus. Wahlberechtigte können ihre Unterschrift während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeinde leisten; am Tag des Ablaufs der Einreichungsfrist (4. April 2024) für Wahlvorschläge bis 18:00 Uhr.

Aufstellung über den Ort/die Orte der Auslegung eines Unterstützungsverzeichnisses für Wahlvorschläge zur Kreistagswahl am 9. Juni 2024

Wahlkreis Mittelsachsen 1

Große Kreisstadt Döbeln
Zimmer 102/ Ratsbüro
Obermarkt 1
04720 Döbeln

Wahlkreis Mittelsachsen 2

Stadt Hartha
Einwohnermeldeamt/ Bürgerbüro
Zimmer-Nr.: 0.07
Karl-Marx-Straße 32
04746 Hartha

Stadt Leisnig
Bürgerbüro
Markt 1
04703 Leisnig

Gemeinde Großweitzschen
Meldeamt
Untere Straße 4
04720 Großweitzschen

Gemeinde Jahnatal
Einwohnermeldeamt
Karl-Marx-Straße 8
04749 Jahnatal

Wahlkreis Mittelsachsen 3

Stadt Roßwein
Rathaus
Zimmer 12 (1. Etage)
Markt 4
04741 Roßwein

Stadt Waldheim
Bürgerbüro
Niedermarkt 1
04736 Waldheim

Gemeinde Kriebstein
Sekretariat, Zimmer 5
An der Zschopau 3
09648 Kriebstein

Gemeinde Striegistal
Bürgerbüro
OT Etzdorf
Waldheimer Straße 13
09661 Striegistal

Wahlkreis Mittelsachsen 4

Verwaltungsgemeinschaft Rochlitz/Königsfeld/Seelitz/Zettlitz
Große Kreisstadt Rochlitz

Bürgerbüro, Zimmer 101
Markt 1
09306 Rochlitz

Stadt Geringswalde
Sachgebiet Allgemeine Verwaltung
Zimmer 214
Markt 1
09326 Geringswalde

Gemeinde Erlau
Meldeamt
OT Crossen
Niedercrossen 45
09306 Erlau

Gemeinde Wechselburg
Sekretariat
Zimmer 2
Bahnhofstraße 16
09306 Wechselburg

Wahlkreis Mittelsachsen 5

Stadt Lunzenau
– Einwohnermeldeamt –
Zimmer 101
Karl-Marx-Straße 1
09328 Lunzenau

Stadt Penig
Einwohnermeldeamt – Zimmer 210
Markt 6
09322 Penig

Gemeinde Claußnitz
Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 2
Burgstädter Straße 52
09236 Claußnitz

Gemeinde Königshain-Wiederau
Rathaus im Sekretariat – Zimmer 1
Gewerbegebiet 3
09306 Königshain-Wiederau

Wahlkreis Mittelsachsen 6

Verwaltungsgemeinschaft Mittweida/Altmittweida
Große Kreisstadt Mittweida

Bürger- und Gästebüro
Markt 32
09648 Mittweida

Gemeinde Rossau
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 99
09661 Rossau

Wahlkreis Mittelsachsen 7

Stadt Frankenberg
Sachgebiet Bürgerservice
im Erdgeschoss des Stadthauses – Empfangsbereich
Markt 18
09669 Frankenberg/Sa.

Stadt Hainichen
Bürgerbüro
Zimmer 108
Markt 1
09661 Hainichen

Wahlkreis Mittelsachsen 8

Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt/Mühlau/Taura
Stadt Burgstädt

Rathaus, Meldeamt
(Zugang über Rathausinnenhof)
Brühl 1
09217 Burgstädt

Gemeinde Hartmannsdorf
Einwohnermeldeamt, Zimmer 3
Untere Hauptstraße 111
09232 Hartmannsdorf

Gemeinde Lichtenau
Bürgerservice
Auerswalder Hauptstraße 2
09244 Lichtenau

Wahlkreis Mittelsachsen 9

Teilgebiet Stadt Freiberg einschl. der Stadtteile Kleinwaltersdorf und Zug
Große Kreisstadt Freiberg
im Bürgerhaus, Bürgerbüro
Zimmer 13
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Wahlkreis Mittelsachsen 10

Teilgebiet Stadt Freiberg einschl. Stadtteil Halsbach
Große Kreisstadt Freiberg
im Bürgerhaus, Bürgerbüro
Zimmer 13
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Wahlkreis Mittelsachsen 11

Stadt Frauenstein
Meldebehörde (Erdgeschoss, Zimmer 28-01)
Markt 28
09623 Frauenstein

Stadt Großschirma
Wahlamt, Haus II, Zimmer EG.02
Sitz: Hauptstraße 152
09603 Großschirma

Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
Hauptamt (Bürgerbüro)
Erdgeschoss links
Hauptstraße 80
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Gemeinde Halsbrücke
Rathaus
Einwohnermeldeamt, Zimmer 101
Am Ernst-Thälmann-Heim 1
09633 Halsbrücke

Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle
Einwohnermeldeamt/Zimmer 106
An der Schanze 1
09623 Rechenberg-Bienenmühle

Gemeinde Reinsberg
Zimmer: 1 (Bürgerbüro)
Kirchgasse 2
09629 Reinsberg

Wahlkreis Mittelsachsen 12

Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf
bis 28.02.2024

Rathaus
Erdgeschoss Zimmer 105
Markt 1
09618 Brand-Erbisdorf

ab 01.03.2024
Stadthaus
Erdgeschoss Zimmer 104
Albertstraße 4
09618 Brand-Erbisdorf

Verwaltungsgemeinschaft Sayda/Dorfchemnitz
Stadt Sayda

Erdgeschoss/Meldeamt
Am Markt 1
derzeit dienstansässig Dresdner Straße 38 (ehemals Sparkasse)
09619 Sayda

Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg/Weißenborn
Gemeinde Lichtenberg

Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr.: 0.06
Bahnhofstraße 3 A
09638 Lichtenberg/Erzgeb.

Gemeinde Mulda
Hauptamt
1. Obergeschoss, Zimmer 2.03
Hauptstraße 59
09619 Mulda/Sa.

Gemeinde Neuhausen
Rathaus
Einwohnermeldeamt
Zimmer 002 (Erdgeschoss)
Bahnhofstraße 12
09544 Neuhausen/Erzgeb.

Wahlkreis Mittelsachsen 13
Stadt Oederan

Bürgeramt, Zimmer 1.16
Markt 5
09569 Oederan

Gemeinde Eppendorf
Einwohnermeldestelle
Zimmer 1
Großwaltersdorfer Straße 8
09575 Eppendorf

Gemeinde Großhartmannsdorf
Sachgebiet 2 – Bürgerdienste
Zimmer 6
Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 106
09618 Großhartmannsdorf

Gemeinde Leubsdorf
Sekretariat, Erdgeschoss
Marbacher Straße 2
09573 Leubsdorf

Gemeinde Oberschöna
Zimmer 202
An der Hauptstraße 10
09600 Oberschöna

Wahlkreis Mittelsachsen 14

Große Kreisstadt Flöha
bis 31.01.2024

Sekretariat des Oberbürgermeisters 1. Obergeschoss
Augustusburger Straße 90
09557 Flöha

ab 01.02.2024
Bereich Bürgerservice
Wahlbüro
Claußstraße 3
09557 Flöha

Stadt Augustusburg
Einwohnermeldeamt (Zimmer 5)
Marienberger Straße 24
09573 Augustusburg

Gemeinde Niederwiesa
Bürgerbüro
Dresdner Straße 22
09577 Niederwiesa

Hinweis: Wahlberechtigten, die eine Unterstützungsunterschrift leisten wollen, wird empfohlen, sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung (Hauptwohnsitz) über die allgemeinen Öffnungszeiten und die Barrierefreiheit zu informieren.

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses spätestens am siebten Tag vor dem Ablauf der Einreichungsfrist (28. März 2024) für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.

Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterstützen (§ 6b Absatz 4 KomWG).

3. Gemäß § 6b Absatz 3 KomWG bedarf der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung keiner Unterstützungsunterschriften, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags

  • im Sächsischen Landtag vertreten ist oder
  • seit der letzten Wahl im Kreistag des Landkreises Mittelsachsen vertreten ist.

Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählvereinigung Gewählten, die dem Kreistag zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

Gemeinsame Wahlvorschläge bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften, wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger erforderlich ist.

Informationen zum Datenschutz

Indem die Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung der Versammlungsleiterin/dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 SächsKomWO) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur SächsKomWO) und – soweit sie Bürgerinnen/Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des KomWG abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter https://www.datenschutz.sachsen.de/informationspflichten-4155.html?_cp=%7B%7D auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

Freiberg, den 21. Dezember 2023
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Dirk Neubauer
Landrat

 

 

Anlage 1

zur öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 9. Juni 2024

 

Wahlkreis Mittelsachsen 1

Große Kreisstadt Döbeln

Wahlkreis Mittelsachsen 2

Stadt Hartha
Stadt Leisnig
Gemeinde Großweitzschen
Gemeinde Jahnatal

Wahlkreis Mittelsachsen 3

Stadt Roßwein
Stadt Waldheim
Gemeinde Kriebstein
Gemeinde Striegistal

Wahlkreis Mittelsachsen 4

Große Kreisstadt Rochlitz
Stadt Geringswalde
Gemeinde Erlau
Gemeinde Königsfeld
Gemeinde Seelitz
Gemeinde Wechselburg
Gemeinde Zettlitz

Wahlkreis Mittelsachsen 5

Stadt Lunzenau
Stadt Penig
Gemeinde Claußnitz
Gemeinde Königshain-Wiederau

Wahlkreis Mittelsachsen 6

Große Kreisstadt Mittweida
Gemeinde Altmittweida
Gemeinde Rossau

Wahlkreis Mittelsachsen 7

Stadt Frankenberg
Stadt Hainichen

Wahlkreis Mittelsachsen 8

Stadt Burgstädt
Gemeinde Hartmannsdorf
Gemeinde Lichtenau
Gemeinde Mühlau
Gemeinde Taura

Wahlkreis Mittelsachsen 9

Teilgebiet Stadt Freiberg einschl. der Stadtteile Kleinwaltersdorf und Zug
(Die Abgrenzung des Wahlkreises ist der Anlage 2 zu entnehmen.)

Wahlkreis Mittelsachsen 10

Teilgebiet Stadt Freiberg einschl. Stadtteil Halsbach
(Die Abgrenzung des Wahlkreises ist der Anlage 3 zu entnehmen.)

Wahlkreis Mittelsachsen 11

Stadt Frauenstein
Stadt Großschirma
Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf
Gemeinde Halsbrücke
Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle
Gemeinde Reinsberg

Wahlkreis Mittelsachsen 12

Große Kreisstadt Brand-Erbisdorf
Stadt Sayda
Gemeinde Dorfchemnitz
Gemeinde Lichtenberg
Gemeinde Mulda
Gemeinde Neuhausen
Gemeinde Weißenborn

Wahlkreis Mittelsachsen 13

Stadt Oederan
Gemeinde Eppendorf
Gemeinde Großhartmannsdorf
Gemeinde Leubsdorf
Gemeinde Oberschöna

Wahlkreis Mittelsachsen 14

Große Kreisstadt Flöha
Stadt Augustusburg
Gemeinde Niederwiesa

 

Anlage 2

zur öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 9. Juni 2024

Wahlkreis Mittelsachsen 9

Teilgebiet Stadt Freiberg einschließlich der Stadtteile Kleinwaltersdorf und Zug
Abraham-von-Schönberg-Straße 5, 18, 20 bis 51, 53, 55, 59, 61, 63, 67; Albert-Einstein-Straße 1 A bis 1 H, 2 bis 27; Am Beschert Glück; Am Daniel; Am Dreibrüderschacht; Am Forsthaus; Am Graben; Am Häuersteig; Am Konstantin; Am Krönerstolln 1 bis 85; Am Mühlteich; Am Obergöpelschacht; Am Pfarrbusch; Am Rotvorwerk; Am Seilerberg; Am Sportplatz; Am Stangenberg; Am St.-Niclas-Schacht 16; Am Stollnhaus; Am Wasserberg; Arthur-Schulz-Straße; Balthasar-Rößler-Straße; Berthelsdorfer Straße 113 bis 175, 151 bis 216; Brander Straße 9 bis 66, 71, 73, 72 bis 76 gerade, 88 bis 100, 151 bis 160; Brückenstraße; Brunnenstraße; Chemnitzer Straße 40 bis 60 gerade, 62 bis 115, 133, 135, 137; Dorfstraße; Dr.-Richard-Beck-Straße; Erlenweg; Ernst-Grube-Straße; Feldschlößchenweg; Forstweg 15, 27, 28 A, 30 bis 88 A, 90 bis 138; Franz-Kögler-Ring; Franz-Mehring-Platz; Frauensteiner Straße 150 bis 157; Friedeburger Straße 8 A, 8 B, 8 C, 14 bis 76; Friedmar-Brendel-Weg; Gartenweg; Glück-Auf-Straße; Goldbachweg; Grenzstraße 1, 1 A, 8, 9 bis 15, 13 O; Hainichener Straße 64, 77 A bis 102, 106, 145 bis 149 ungerade, 150 bis 165 A, 165 C, 166 bis 231; Haldenstraße; Hammerweg; Hauptstraße; Heinrich-Gerlach-Straße; Herrenweg; Heynitzstraße; Hillweg; Hubertusweg; Johanna-Römer-Straße; Joliot-Curie-Straße; Karl-Günzel-Straße; Karl-Kegel-Straße 1 bis 7, 9 bis 18 C, 18 D, 19 bis 35 ungerade, 22 bis 26 gerade, 28 bis 34 gerade, 36 bis 47, 48 bis 76 gerade, 49 bis 67 ungerade, 77, 78 bis 110, 111; Kirchsteig; Kleinschirmaer Straße; Kurt-Eisner-Straße; Kurt-Handwerk-Straße; Leipziger Straße 100 bis 104; Lindenallee; Lößnitzer Straße 100 bis 160; Martin-Planer-Straße; Maxim-Gorki-Straße 1, 2 A bis 2 B, 3 bis 118; Max-Planck-Straße; Max-Roscher-Straße; Mendelejewstraße; Mittelweg; Mühlweg; Münzbachweg; Obere Sandstraße; Obergasse 33 A bis 33 C; Olbernhauer Straße 40 bis 72; Pappelallee; Paul-Müller-Straße 2 bis 66 gerade, 3 bis 67 ungerade, 68 bis 76; Pulvermühlenweg; Reimannstraße; Rittergutsweg; Sandstraße; Schulstraße; Siedlerweg 1 bis 98; Silberhofstraße 240 bis 242 Stadtteil Zug; Straße der Einheit; Teichweg; Thomas-Mann-Straße; Thomas-Müntzer-Straße; Trebrastraße; Tschaikowskistraße; Untere Dorfstraße; Waldweg; Waltersdorfer Weg; Walterstal; Werner-Seelenbinder-Straße; Wohnpark Gentilly; Ziegeleistraße; Ziegelweg; Ziolkowskistraße; Zum Herrenweg

 

Anlage 3

zur öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 9. Juni 2024

Wahlkreis Mittelsachsen 10

Teilgebiet Stadt Freiberg einschließlich Stadtteil Halsbach
Agricolastraße; Akademiestraße; Albert-Funk-Straße; Am Bahnhof; Am Dom; Am Försterberg; Am Gerätehaus; Am Marstall; Am Maßschacht; Am Mühlgraben; Am Ostbahnhof; Am Pfaffenvorwerk; Am St.-Niclas-Schacht 1 bis 13; Am St.-Peter-Schacht; An der Bleiche; An der Kohlenstraße; An der Nikolaikirche; Annaberger Straße; Anton-Günther-Straße; Aschegasse; B 173; Bäckergäßchen; Badegäßchen; Bahnhofstraße; Beethovenstraße; Berggasse; Bergstiftsgasse; Bernhard-Kellermann-Straße; Berthelsdorfer Straße 2 bis 35, 36, 37, 39, 43 bis 69, 70 bis 111; Bertholdsweg; Bertolt-Brecht-Straße; Beuststraße; Beutlerstraße; Birkenweg; Borngasse; Brander Straße 5; Brauereistraße; Breithauptstraße; Brennhausgasse; Buchstraße; Burgstraße; Buttermarktgasse; Chemnitzer Straße 2 bis 39, 41, 43, 45 bis 47, 49, 51 bis 61 ungerade; Clara-Wieck-Straße; Clara-Zetkin-Straße; Claußallee; Clausthaler Straße; Conradsdorfer Weg; Damaschkestraße; Dammstraße; Darmstädter Straße; Demantiusweg; Dietrich-von-Freiberg-Straße; Domgäßchen; Domgasse; Donatsgasse; Donatsring; Dörnerzaunstraße; Dresdner Straße; Dr.-Külz-Straße; Eherne Schlange; Elisabethstraße; Enge Gasse; Erbische Straße; Erzweg; Färbergasse; Feldstraße; Fischerstraße; Florian-Geyer-Straße; Forstweg 2 bis 14, 16 bis 26, 26 A, 26 B, 28; Frauensteiner Straße 2 bis 52, 54 bis 114, 116; Friedeburger Straße 2 bis 6; Friedrich-Engels-Straße; Friedrich-Olbricht-Straße; Friedrich-von-Hardenberg-Weg; Friedrich-Wolf-Straße; Fuchsmühlenweg; Gabelsbergerstraße; Gellertstraße; Georgenstraße; Gerbergasse; Gerhart-Hauptmann-Straße; Geschwister-Scholl-Straße; Goethestraße; Göldnerweg; Hainichener Straße 3 bis 63, 65 bis 75; Halsbrücker Straße; Hammerberg; Hammerschmidtweg; Hegelstraße; Heinrich-Heine-Straße; Heinrich-Zille-Weg; Helmertplatz; Herderstraße; Herzog-Heinrich-Ring; Heubnerstraße; Hilligerstraße; Himmelfahrtsgasse; Hinter der Stockmühle 1 A, 1 B, 2 A bis 22; Hirtengasse; Hirtenplatz; Hornmühlenweg; Hornstraße; Hospitalweg; Humboldtplatz; Humboldtstraße; Jakobigasse; Johannes-R.-Becher-Weg; Johannisgäßchen; Johannisstraße; Johann-Sebastian-Bach-Straße; Jungestraße; Käthe-Kollwitz-Straße; Kaufhausgasse; Kesselgasse; Kirchgäßchen; Kirchgasse; Knappenweg; Körnerstraße; Korngasse; Kreuzermark; Kreuzgasse; Lange Straße; Ledeburstraße; Leipziger Straße; Lessingstraße 1 bis 44, 46 bis 52, 53 bis 64; Lindenweg 1 bis 7, 8 bis 22; Lößnitzer Straße; Marienstraße; Meißner Gasse; Meißner Ring; Merbachstraße; Möllerstraße; Mönchsstraße; Moritz-Braun-Straße; Moritzstraße; Mozartplatz; Mühlgasse; Muldenhof 1; Münzbachtal; Neugasse; Nikolaigasse; Nonnengasse; Obere Straße; Oberes Muldental; Obergasse 1 bis 31 C, 33; Obermarkt; Olbernhauer Straße 1 bis 38; Oststraße; Parkstraße; Pestalozzistraße; Peter-Schmohl-Straße; Petersstraße; Petriplatz; Pfarrgasse; Platz der Oktoberopfer; Poststraße; Prüferstraße; Richard-Wagner-Straße; Rinnengasse; Robert-Schumann-Straße; Roter Weg; Sachsenhofstraße; Saubachweg; Schachtweg; Scheunenstraße; Schillerstraße; Schloßplatz; Schmiedestraße; Schöne Gasse; Schönlebestraße; Schulweg 1 bis 34, 35, 35 C, 36, 37, 38, 39, 39 A bis 39 D, 40 bis 44, 45, 46, 47, 48, 49 bis 70, 72; Siedlersteg 1 bis 6; Silberhofstraße 1 bis 10, 11 bis 15 ungerade, 12 bis 50 gerade, 15 C, 17 bis 47 ungerade, 52 bis 86, 86 A, 86 B, 86 C, 86 F, 241; Silbermannstraße; Stangenweg; Stauffenbergstraße; Steigerweg; Stollngasse; Stollnhausgasse; Talstraße; Talweg; Teichgasse; Terrassengasse; Theatergasse; Thielestraße; Turmhofschacht; Turmhofstraße; Turnerstraße; Tuttendorfer Weg; Unteres Muldental; Untergasse; Unterhofstraße; Untermarkt; Von-Carlowitz-Straße; Vor dem Meißner Tor; Waisenhausstraße; Waldenburger Straße; Wallstraße; Wassergasse; Wasserturmstraße; Weg nach Herders Ruhe; Weingasse; Weisbachstraße; Wernerplatz; Wernerstraße; Winklerstraße; Witzlebenstraße; Ziegelgasse; Zuger Straße; Zur Alten Elisabeth

 

Anlage 4

zur öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Wahl des Kreistages im Landkreis Mittelsachsen am 9. Juni 2024

Anzahl und Abgrenzung Wahlkreise zur Kreistagswahl 2024
14 Wahlkreise (PDF, nicht barrierefrei)