Referatsleiter: Herr Hinkel

Der Bereich ist für die Leistungserbringung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich (Wirtschaftliche Jugendhilfe) und außerdem zuständig für den Unterhaltsvorschuss.

Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter oder Väter durch Leistungen der öffentlichen Hand.


Weiterführende Informationen

Im Landkreis Mittelsachsen werden jährlich etwa 2 500 Kinder geboren. Um ihnen und ihren Eltern einen guten Start ins Familienleben zu ermöglichen, kann staatliche Unterstützung in Form von Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld beansprucht werden.


Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter oder Väter durch Leistungen der öffentlichen Hand.


Weiterführende Informationen

Der Bereich ist verantwortlich für die Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen oder Horten. Desweiteren ist der Fachbereich zuständig für die Geltendmachung von Absenkungsbeträgen.


Der Bereich ist für die Leistungserbringung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich.