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Die Voraussetzungen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung sind im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur anschaulich dargestellt.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie zur Antragsbearbeitung i-Kfz übergehen.
Zahlungsmöglichkeiten:
Mit Umsetzung der Stufe 4 sind für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:
Ab September 2023 erfolgt zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle Informationen sind über das KBA erhältlich. Allgemeine Informationen stehen im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung.
Aus technischen Gründen steht das i-Kfz-Portal Stufe 4 noch nicht zur Verfügung.
Es gibt bundesweit Einschränkungen im Realisierungsprozess bei den Portalanbietern.
Als Zwischenlösung steht weiterhin das i-Kfz-Portal Stufe 3 zur Verfügung
(mögliche Vorgänge siehe „Klarstellung zur Umsetzung des i-Kfz-Portals“).
Zwischenlösung im Umfang der Stufe 3 | |
Mit Umsetzung der Stufe 3 waren für Privatpersonen folgende Vorgänge online möglich:
Die Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung ist nicht mit H/Saisonkennzeichen möglich (erst mit Stufe 4). i-Kfz für Unternehmen („Unternehmenskonto“-Lösung) erfolgt in Stufe 4. | Mit Umsetzung der Stufe 4 sind dann für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:
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