i-Kfz-Verfahren

Das i-Kfz-Portal des Landkreises Mittelsachsen steht derzeit nicht zur Verfügung. Es gibt bundesweit bei verschiedenen Kfz-Zulassungsbehörden Einschränkungen auf Grund der vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgegebenen Sicherheitsanforderungen. Wann das i-Kfz-Portal im Landkreis Mittelsachsen wieder verfügbar ist, kann derzeit noch nicht benannt werden. 

Die Voraussetzungen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung sind im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur anschaulich dargestellt.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie zur Antragsbearbeitung i-Kfz übergehen.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • paydirekt
  • Visa
  • MasterCard
  • giropay

Mit Umsetzung der Stufe 4 sind für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:

  • Anmeldung
  • Abmeldung (Bereits jetzt ohne Identifizierung möglich.)
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Ab September 2023 erfolgt zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle Informationen sind über das KBA erhältlich. Allgemeine Informationen stehen im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung.


Klarstellung zur Umsetzung des i-Kfz-Portals

Zwischenlösung im Umfang der Stufe 3  
Mit Umsetzung der Stufe 3 waren für Privatpersonen folgende Vorgänge online möglich:
  • Neuzulassung
  • Umschreibung
  • Wiederzulassung
  • Außerbetriebsetzung (auch durch einen Bevollmächtigten möglich)
  • Adressänderung
Achtung:
Die Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung ist nicht mit H/Saisonkennzeichen möglich (erst mit Stufe 4). i-Kfz für Unternehmen („Unternehmenskonto“-Lösung) erfolgt in Stufe 4.
Mit Umsetzung der Stufe 4 sind dann für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:
  • Anmeldung
  • Abmeldung (keine Identifizierung erforderlich)
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Ab September 2023 erfolgt zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle Informationen dazu gibt es über das KBA. Allgemeine Informationen sind im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur enthalten.

Referat Kfz-Zulassungsbehörde

Flyer zum Download (PDF)