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Das i-Kfz-Portal des Landkreises Mittelsachsen steht derzeit nicht zur Verfügung. Es gibt bundesweit bei verschiedenen Kfz-Zulassungsbehörden Einschränkungen auf Grund der vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgegebenen Sicherheitsanforderungen. Wann das i-Kfz-Portal im Landkreis Mittelsachsen wieder verfügbar ist, kann derzeit noch nicht benannt werden.
Die Voraussetzungen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung sind im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur anschaulich dargestellt.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie zur Antragsbearbeitung i-Kfz übergehen.
Zahlungsmöglichkeiten:
Mit Umsetzung der Stufe 4 sind für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:
Ab September 2023 erfolgt zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle Informationen sind über das KBA erhältlich. Allgemeine Informationen stehen im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung.
Zwischenlösung im Umfang der Stufe 3 | |
Mit Umsetzung der Stufe 3 waren für Privatpersonen folgende Vorgänge online möglich:
Die Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung ist nicht mit H/Saisonkennzeichen möglich (erst mit Stufe 4). i-Kfz für Unternehmen („Unternehmenskonto“-Lösung) erfolgt in Stufe 4. | Mit Umsetzung der Stufe 4 sind dann für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:
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