i-Kfz-Verfahren

Die Voraussetzungen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung sind im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur anschaulich dargestellt.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie zur Antragsbearbeitung i-Kfz übergehen.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • paydirekt
  • Visa
  • MasterCard
  • giropay

Mit Umsetzung der Stufe 4 sind für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:

  • Anmeldung
  • Abmeldung (Bereits jetzt ohne Identifizierung möglich.)
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Ab September 2023 erfolgt zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle Informationen sind über das KBA erhältlich. Allgemeine Informationen stehen im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung.

Aus technischen Gründen steht das i-Kfz-Portal Stufe 4 noch nicht zur Verfügung.
Es gibt bundesweit Einschränkungen im Realisierungsprozess bei den Portalanbietern. 
Als Zwischenlösung steht weiterhin das i-Kfz-Portal Stufe 3 zur Verfügung

(mögliche Vorgänge siehe „Klarstellung zur Umsetzung des i-Kfz-Portals“).


Klarstellung zur Umsetzung des i-Kfz-Portals

Zwischenlösung im Umfang der Stufe 3  
Mit Umsetzung der Stufe 3 waren für Privatpersonen folgende Vorgänge online möglich:
  • Neuzulassung
  • Umschreibung
  • Wiederzulassung
  • Außerbetriebsetzung (auch durch einen Bevollmächtigten möglich)
  • Adressänderung
Achtung:
Die Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung ist nicht mit H/Saisonkennzeichen möglich (erst mit Stufe 4). i-Kfz für Unternehmen („Unternehmenskonto“-Lösung) erfolgt in Stufe 4.
Mit Umsetzung der Stufe 4 sind dann für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:
  • Anmeldung
  • Abmeldung (keine Identifizierung erforderlich)
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Ab September 2023 erfolgt zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle Informationen dazu gibt es über das KBA. Allgemeine Informationen sind im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur enthalten.

Referat Kfz-Zulassungsbehörde

Flyer zum Download (PDF)