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Die Voraussetzungen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung sind im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr anschaulich dargestellt.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie zur Antragsbearbeitung i-Kfz übergehen:
Mit Umsetzung der Stufe 4 sind für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:
Ab September 2023 erfolgte zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle Informationen sind über das KBA erhältlich. Allgemeine Informationen stehen im Internetauftritt des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung.