Die Voraussetzungen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung sind im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr anschaulich dargestellt.
Bitte informieren Sie sich, bevor Sie zur Antragsbearbeitung i-Kfz übergehen:

Zahlungsmöglichkeiten

  • Visa
  • MasterCard

Mit Umsetzung der Stufe 4 sind für Privatpersonen und juristische Personen folgende Vorgänge online möglich:

  • Anmeldung
  • Abmeldung (ohne Identifizierung möglich)
  • Wiederzulassung
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Tageszulassung
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).

Ab September 2023 erfolgte zudem die Einführung der Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alle Informationen sind über das KBA erhältlich. Allgemeine Informationen stehen im Internetauftritt des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung.