Kontakt Fahrerlaubnisbehörde


Die wichtigsten Fragen vorab:

Wie sind die Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde?

Mogeschlossen
Di08:30 – 12:00, 13:00 – 18:00 Uhr
Migeschlossen
Do08:30 – 12:00, 13:00 – 16:00 Uhr
Fr08:30 – 12:00 Uhr

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine Terminvereinbarung für den Umtausch eines alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein, für die Abholung von Kartenführerscheinen sowie für die Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen und Erweiterungen möglich. Die Termine können nur online gebucht werden. Telefonisch ist keine Terminvereinbarung möglich.

zu den Terminreservierungen

Welche Unterlagen werden zum Umtausch in einen Kartenführerschein benötigt?

Folgende Unterlagen sind für einen Umtausch erforderlich:

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild (entsprechend gültiger Passverordnung)
  • bisheriger Führerschein
  • Nachweiskarte (VK 30) über den Erwerb der Fahrerlaubnis (diese Karten wurden bis zum 31. Mai 1982 an die Fahrerlaubnisinhaber ausgehändigt).
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (nur wenn der Führerschein in Papierformat nicht im jetzigen Gebiet des Landkreises Mittelsachsen ausgestellt wurde)
  • für den Fall, dass Sie gleichzeitig Ihre Fahrerlaubnisklassen (zum Beispiel Lkw) verlängern möchten: eine Bescheinigung über eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung

Das persönliche Erscheinen des Antragsstellers ist erforderlich.
 

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig umtausche?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss bei allgemeinen Verkehrskontrollen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.


Haben Sie Hinweise, Anregungen oder Fragen?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Referat Fahrerlaubnisbehörde

Besucheradresse:
04720 Döbeln
Straße des Friedens 9a

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
(Zentrale Postadresse)

E-Mail service-fahrerlaubnisbehoerde[at] landkreis-mittelsachsen.de

De-Mail fahrerlaubnisbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

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