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Für die Fahrerlaubnisbehörde ist eine Terminvereinbarung nur für den Umtausch eines alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein möglich. Unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/msn/beteiligung/themen/1026151. Telefonisch ist keine Terminvereinbarung möglich.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist montags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Folgende Unterlagen sind für einen Umtausch erforderlich:
Das persönliche Erscheinen des Antragsstellers ist erforderlich.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss bei allgemeinen Verkehrskontrollen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann es mit alten Dokumenten zu Problemen kommen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.
Telefon 03731 799-1454
Telefax 03731 799-1336
Informationen zu DE-Mail sind im Impressum zu finden.
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