Allgemeine Informationen
Die Abfallerzeugernummer wird bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle im Rahmen des Nachweisverfahrens zur Führung von Nachweisen und Registern benötigt. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Abfallerzeuger, bei denen nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen.