Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

Für ein Wohnhaus, Wohngebäude oder Mehrfamilienhaus kann ein Neuantrag oder Änderungsantrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung gestellt werden.

Zuständigkeiten

Referat Bauantragsbearbeitung

Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Verfahrensablauf

Die Einreichung und Bearbeitung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen erfolgt elektronisch als Leistung nach dem Onlinezugangsgesetz. Die Schriftform entfällt bei vollelektronischer Beantragung über https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/ vollständig. Für die Anmeldung ist die Bund-ID/e-Perso oder das ELSTER-Zertifikat (https://id.bund.de/de) erforderlich. Die Bauvorlagen müssen eine Namenswiedergabe des Entwurfsverfassers enthalten.

Bei nicht vollelektronischer Beantragung über EfA ist der Antrag 4-fach schriftlich einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Grundbuchauszug
  • Baugenehmigung Antrag

Es sind vier Mappen mit dem gleichen Zeichensatz anzulegen mit je

  • amtlich bestätigte Flurkartenablichtung
  • Lageplan (evtl. mit Stellplätzen, Garagen, Nebengebäuden
  • Grundriss Kellergeschoss
  • Grundriss Erdgeschoss
  • Grundriss Obergeschoss
  • Grundriss Dachgeschoss
  • Grundriss Spitzboden
  • Ansichten
  • Schnitte

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.