Referat Bauantragsbearbeitung

Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-1951 und -1949
Fax: 03731 799-1942
bauantrag[at]landkreis-mittelsachsen.de

Sprechzeit:
Monach Vereinbarung
Di09-18 Uhr
Minach Vereinbarung
Do09-16 Uhr
Frnach Vereinbarung

Referatsleiter: Erik Wagner

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Für die Antragsbearbeitung ist das Referat Bauantragsbearbeitung zuständig. Hier erfolgt auch die Genehmigungsfreistellung in Gebieten mit Bebauungsplänen und die Bearbeitung von Bauvoranfragen sowie die Beratung von Bauherren. Zudem wirkt das Referat bei der Koordination der bautechnischen Prüfung und Bauüberwachung (Bauprüfdienst) sowie in der Bauleitplanung anderer Fachverfahren mit.

Das Referat ist zuständig für die Genehmigung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen im Kreisgebiet einschließlich der Koordination und Bewertung von Stellungnahmen in der Behördenbeteiligung bei allen städtebaulichen Satzungsverfahren (BauGB).

Die Koordinierungsstelle (TÖB) steuert die Fachbehördenbeteiligungen in örtlichen und überörtlichen Planungen für die Fachreferate des Landkreises und bündelt die fachlichen Bewertungen zu fachlichen und rechtlichen Stellungnahmen des Landkreises als Träger der unteren Verwaltungsbehörden.

Weiterführende Informationen

Digitaler Bauantrag im Test-Betrieb gestartet

Neben der bereits in 2022 eingeführten Bauonlineplattform ist der Landkreis Mittelsachsen Pilotbehörde für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren als OZG Leistung. Zudem sind zukünftig viele weitere Teilleistungen in digitaler Form möglich, wie Teilbaugenehmigungen, Nutzungs- oder Baubeginnsanzeigen. 

Ziel ist, mittels medienbruchfreiem Onlineantrag, den Weg zur papierlosen Bauverwaltung zu beschreiten.

Die Baugenehmigungsbehörde Mittelsachsen steht aktuell mit Planungsbüros im Rahmen der Testphase im ständigen Kontakt und sucht gerne auch weitere Planungsbüros für die Testung weiterer Anträge. 

Auch für die Beantragung realer Bauvorhaben nehmen wir die Anträge im Rahmen der Testphase über die Onlineplattform auf und führen diese im Fachverfahren weiter. Aktuell ist der Antrag parallel dazu noch in Schriftform einzureichen, bis die Rechtsgrundlage in Sachsen (Durchführungsverordnung zur SächsBO), welche derzeit überarbeitet wird und entsprechend auf die digitale Möglichkeit verweist, in Kraft tritt.    

Erforderlich ist im Rahmen der Testphase das Nutzerkonto Bund. Später soll noch für Planer „Mein Unternehmenskonto“ (ELSTER) hinzukommen. Die Grundlagen werden derzeit seitens des Anbieters geschaffen. 

Bauonline-Plattform

Bauonline-Plattform – PDF-Upload-Service und Beteiligungsplattform für folgende Verfahren:

  • Bauanträge, Bauvoranfragen, Genehmigungsfreistellungsverfahren und Beseitigungsanzeigen
  • Anträge auf Baulasteintragung
  • Breitbandbündelungsverfahren nach § 127 Abs. 5 TKG (PDF)
  • Planungsvoranfragen
  • Einreichung von Flächennnutzungs- und Bebauungsplänen zur Stellungnahme und Genehmigung
  • Städtebauliche Satzungen Innen-/Außenbereich
  • Anträge auf Sanierungsgenehmigung

Pilotierung Digitale Baugenehmigung in Sachsen

Der Landkreis Mittelsachsen ist eine der Pilotbehörden für das Digitale Baugenehmigungsverfahren als Leistung nach dem Onlinezugangsgesetz Digitale Baugenehmigung in Sachsen (PDF). Damit sollen in Zukunft Papieranträge ganz wegfallen. Ein Start der Plattform (Landingpage Referenzsystem Sachsen) ist 2024 in Planung.

Das Referat Bauantragsbearbeitung geht im ersten Quartal 2024 in den Testbetrieb des elektronischen Bauantrages und weiterer Antragsstrecken. Damit wird es möglich, eine ganze Palette von Bauverwaltungsleistungen nach dem OZG vollständig digital zu beantragen.

Zwar konnten über die Bauonlineplattform in Mittelsachsen bereits jetzt elektronische Bauanträge gestellt werden, ganz ohne Papier ging es aber doch nicht. Denn unter anderem scheiterte die vollständige elektronische Fassung bisher am digitalem Grünstempel. Hier gibt es eine Lösung im Fachverfahren, so das Referat Bauantragsbearbeitung.

Für die Go-Life-Testphase werden ab planmäßig Februar 2024 Antragsteller und Planungsbüros im Sinne von „friendly User“ gesucht, die in der letzten Stufe des Testverfahrens bereits elektronische Anträge einreichen. Diese werden dann elektronisch wirksam end to end bearbeitet. Der Baubereich startet mit den herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren und mit Vorbescheiden.

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