Allgemeine Informationen
In einem Vorbescheidsverfahren können Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid stellen eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht dar.
HINWEIS:
Der Vorbescheid ersetzt die Baugenehmigung nicht! Mit ihm dürfen Sie nicht bauen.