Bauvorbescheid beantragen

Bauvorbescheid beantragen

Allgemeine Informationen

In einem Vorbescheidsverfahren können Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid stellen eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht dar.

HINWEIS:
Der Vorbescheid ersetzt die Baugenehmigung nicht! Mit ihm dürfen Sie nicht bauen.

Zuständigkeiten

Referat Bauantragsbearbeitung

Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Vorbescheide können sich als vorweggenommene Teile des Genehmigungsverfahrens nur auf baugenehmigungspflichtige Vorhaben beziehen.

Gegenstand der Bauvoranfrage kann nur eine Fragestellung sein, die Gegenstand eines nachfolgenden Genehmigungsverfahrens werden kann. Dies gilt entsprechend für Bereiche, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden.

Verfahrensablauf

WICHTIGER LINK:

Bitte verwenden Sie zur Beantragung diese Online-Plattform. Es handelt sich hier um einen Dienstleistungsservice der Baugenehmigungsbehörde zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer.

Allein der Antrag der Antrag auf Bauvorbescheid (PDF-Dokument) muss die Unterschrift des Bauherrn und Entwurfsverfassers tragen.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag müssen die Unterlagen eingereicht werden, die zur Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen nötig sind, da der Vorbescheid ein Vorgriff auf eine Baugenehmigung ist und genauso verbindliche Entscheidungen trifft. Der Inhalt der Unterlagen richtet sich also danach, was von der Bauaufsichtsbehörde geprüft werden soll.

Der Antrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Für jede zusätzlich zu beteiligende Stelle ist eine weitere Mehrfertigung notwendig.

Einzureichen sind grundsätzlich:

  • Lageplan
  • weitere Unterlagen nur insoweit, wie sie zur Beantwortung Ihrer Fragen notwendig sind

Kosten

Bei der Erteilung eines Vorbescheides hängt die Gebühr davon ab, welchen Prüfumfang Ihre Frage auslöst. Da bereits über einige Bestandteile der möglichen späteren Baugenehmigung verbindlich entschieden wird, werden die Gebühren entsprechend anteilsmäßig erhoben.

EUR 50,00 bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr

Gebühren für den Vorbescheid können zu 50 Prozent auf die Gebühren für die Baugenehmigung angerechnet werden, aber nur wenn die mit dem Bauantrag eingereichten Bauvorlagen im Wesentlichen dem Inhalt des Vorbescheides entsprechen.

Weitere Kosten für etwaig beantragte Abweichungen und die Beteiligung von Nachbarn können hinzukommen.

Sonstiges

Hier können der zeitliche Ablauf und der Schriftverkehr zum Verfahren eingesehen werden. Die Zugangsdaten gehen mit der Eingangsbestätigung zu.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.