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In einem Vorbescheidsverfahren können Sie sich von der Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit einzelner Punkte Ihres Bauvorhabens bestätigen lassen. Die Feststellungen im Vorbescheid stellen eine vorgezogene verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über Teilfragen der Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit dem öffentlichen Baurecht dar.
HINWEIS:
Der Vorbescheid ersetzt die Baugenehmigung nicht! Mit ihm dürfen Sie nicht bauen.
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Telefon: 03731 799-1951 und -1949
bauantrag[at]landkreis-mittelsachsen.de
Vorbescheide können sich als vorweggenommene Teile des Genehmigungsverfahrens nur auf baugenehmigungspflichtige Vorhaben beziehen.
Gegenstand der Bauvoranfrage kann nur eine Fragestellung sein, die Gegenstand eines nachfolgenden Genehmigungsverfahrens werden kann. Dies gilt entsprechend für Bereiche, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden.
Die Bearbeitung erfolgt elektronisch als Leistung nach dem Onlinezugangsgesetz. Die Schriftform entfällt bei vollelektronischer Beantragung https://sn.digitalebaugenehmigung.de/lk-mittelsachsen/ (Bund-ID/e-Perso) oder ELSTER-Zertifikat https://id.bund.de/de. Die Bauvorlagen müssen eine Namenswiedergabe des Entwurfsverfassers enthalten.
Alternativ kann die Onlineplattform des Landkreises als Upload-Service des Bauherrn oder Planers genutzt werden (PDF-Antrag und Baupläne). Der Antrag muss aber noch 1- fach schriftlich nachgereicht werden. Die Bauvorlagen müssen eine Namenswiedergabe des Entwurfsverfassers enthalten.
Mit dem Antrag müssen alle Unterlagen eingereicht werden, die zur Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen nötig sind, da der Vorbescheid ein Vorgriff auf eine Baugenehmigung ist und genauso verbindliche Entscheidungen trifft. Der Inhalt der Unterlagen richtet sich also danach, was von der Bauaufsichtsbehörde geprüft werden soll.
Sofern der Bauantrag nicht über das Nutzerkonto Bund-ID elektronisch eingereicht wurde, ist der Antrag auf Vorbescheid in 1-facher Ausfertigung einzureichen.
Einzureichen sind grundsätzlich:
Bei der Erteilung eines Vorbescheides hängt die Gebühr davon ab, welchen Prüfumfang Ihre Frage auslöst. Da bereits über einige Bestandteile der möglichen späteren Baugenehmigung verbindlich entschieden wird, werden die Gebühren entsprechend anteilsmäßig erhoben.
EUR 50,00 bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr
Gebühren für den Vorbescheid können zu 50 Prozent auf die Gebühren für die Baugenehmigung angerechnet werden, aber nur wenn die mit dem Bauantrag eingereichten Bauvorlagen im Wesentlichen dem Inhalt des Vorbescheides entsprechen.
Weitere Kosten für etwaig beantragte Abweichungen und die Beteiligung von Nachbarn können hinzukommen.
Hier können der zeitliche Ablauf und der Schriftverkehr zum Verfahren eingesehen werden. Die Zugangsdaten gehen mit der Eingangsbestätigung zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.