Verfahrensablauf
Dem Referat Bauantragsbearbeitung sind die die Aufgaben der Genehmigung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen übertragen. Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen, städtebaulichen Satzungen nach dem BauGB und Stadtentwicklungskonzepten gibt der Landkreis verfahrenslenkende fachliche Stellungnahmen ab, welche die Gemeinden in die Abwägungsprozesse einfließen lassen.
Diese Stellungnahmen werden elektronisch beantragt und versendet. Daher wird für sämtliche Beteiligungsverfahren um eine elektronischen Datenaustausch unter Nutzung der Bauonlineplattform im .pdf/A Format gebeten.
Genehmigungsanträge für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne müssen wegen des Schriftformerfordernisses ergänzend mit der vollständigen Verfahrensakte im Original 1-fach schriftlich eingereicht werden. Dem Referat Bauantragsbearbeitung werden alle Aufstellungsbeschlüsse neuer Flächenplanungen angezeigt. Die kommunalrechtliche Prüfung erfolgt für alle Flächennutzungspläne und städtebaulichen Satzungen.