Verfahrensablauf
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan und setzt die Art der Bodennutzung (§ 5 BauGB) für das gesamte Gemeindegebiet fest. Aus ihm wird der Bebauungsplan entwickelt (§ 8 BauGB), welcher die Nutzung und die Bebauung der Fläche konkretisiert.
Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Bebauungspläne werden als Satzung aufgestellt (§ 10 BauGB). Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne und bestimmen den Gang der bauordnungsrechtlichen Verfahren (zum Beispiel Vorlage in der Genehmigungsfreistellung).
Für den Landkreis Mittelsachsen, als höhere Verwaltungsbehörde (§ 85 Abs. 1 SächsBO), ist das Referat Bauantragsbearbeitung für die Genehmigung der Bauleitpläne zuständig.
Zur Bauleitplanung im weiteren Sinne gehören auch Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen nach §§ 34, 35 BauGB.
HINWEIS
Rechtsverbindlichkeit der Bauleitpläne und Satzungen
nach §§ 34 und 35 BauGB
Im Hinblick auf die Rechtsverbindlichkeit von Bauleitplänen werden zwei verfahrensbezogene Arten unterschieden:
- Bei nicht genehmigungsbedürftigen Bauleitplänen erfolgt durch das Referat Bauantragsbearbeitung lediglich im Auftrag der Kommunalaufsicht die kommunalrechtliche Prüfung der rechtskräftigen Satzungen nach BauGB (§ 4 SächsGemO).
- Bei genehmigungsbedürftigen Flächennutzungsplänen (§ 6 BauGB) bezeihungsweise Bebauungsplänen (10 BauGB) wird binnen drei Monaten über die Genehmigung entschieden.
- Bei Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB (genehmigungsfrei) erfolgt durch das Referat Bauantragsbearbeitung lediglich im Auftrag der Kommunalaufsicht die kommunalrechtliche Prüfung der rechtskräftigen Satzungen nach BauGB (§ 4 SächsGemO).