Verfahrensablauf
Dem Referat Bauantragsbearbeitung sind die die Aufgaben der Genehmigung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen übertragen. Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen, städtebaulichen Satzungen nach dem BauGB und Stadtentwicklungskonzepten gibt der Landkreis eine Stellungnahme ab.
Die Baubehörde gibt Stellungnahmen für den Landkreis elektronisch ab. Übersenden Sie uns hierfür die Planunterlagen bitte auf Datenträger (Stick) oder per CLOUD. Parallel wird die Stellungnahme in das Zentrale Landesportal für Bauleitpläne gestellt.
Genehmigungsanträge für Bebauungs- und Flächennutzungspläne reichen Sie ergänzend noch zweifach schriftlich nach.
Hinweis
Rechtsverbindlichkeit der Bauleitpläne und Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB
- Bei nicht genehmigungsbedürftigen Bauleitplänen sowie bei Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen erfolgt durch das Referat Bauantragsbearbeitung die kommunalrechtliche Prüfung rechtsverbindlicher Satzungen nach BauGB (§ 4 SächsGemO).
- Bei Veränderungssperren, Erhaltungs-, Erschließungsbeitrags-, Gestaltungs-, Kostenerstattungs-, Sanierungssatzungen ist die Kommunalaufsicht zuständig.