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Das Referat Bauantragsbearbeitung gewährt für die im Verwaltungsarchiv befindlichen Bauakten Akteneinsicht. Die Einsichtnahme und der Erhalt von Kopien ist jedoch nur berechtigten Personen möglich. Für Einsichtnahmen in Bauakten aus der Zeit vor dem Jahr 1991 wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv.
Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-1951 und -1949
bauantrag[at]landkreis-mittelsachsen.de
Bitte fügen Sie unten stehendem Formular einen aktuellen Berechtigungsnachweis bei. Das sind beispielsweise
Ohne Nachweis erfolgt keine Einsicht!
Akten abgeschlossener Verfahren werden meistens im Verwaltungsarchiv gelagert. Dort kann zukünftig die Einsichtnahme erfolgen, wenn das Referat Bauantragsbearbeitung nach Prüfung der Unterlagen die Akteneinsicht freigibt. Der zuständige Mitarbeiter oder die zuständige Mitarbeiterin wird sich telefonisch oder per E-Mail bezüglich einer Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen und koordiniert mit dem Archiv den Termin der Einsichtnahme. Bitte bringen Sie zur Einsichtnahme im Lesesaal des Archivs Ihren Ausweis mit. Gegebenenfalls können im Archiv für Sie Kopien angefertigt werden.
HINWEIS:
Für die Einsicht in laufende Verfahrensakten setzen Sie sich direkt mit dem zuständigen Bearbeiter beziehungsweise der zuständigen Bearbeiterin in Verbindung.
Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig. Die Gebührenerhebung erfolgt durch Zusendung eines Gebührenbescheides.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.