Baugenehmigung beantragen

Baugenehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Soweit Ihr Bauvorhaben weder verfahrensfrei noch im Bebauungsplan per Genehmigungsfreistellung realisiert werden kann, bedarf dieses einer Baugenehmigung. Diese wird grundsätzlich im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO erteilt, sofern Sie keinen Sonderbau errichten oder ändern möchten. Sonderbauten sind im Katalog des § 2 Abs. 4 SächsBO normiert. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird i.d.R. nur das Bauplanungsrecht und damit die Standortzulässigkeit geprüft. Die Baugenehmigung bündelt somit nicht alle weiteren Anforderungen an Bauvorhaben nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Hinweise zum Baunebenrecht (Einhaltung durch Bauherr und Planer):

  • Lebensmittelrecht und Fleischygiene, Tierschutz und der Tiergesundheit, Tierische Nebenprodukte und Tierarzneimittelrecht: Sollten diese Rechtsbereiche in Ihrem Bauvorhaben eine Rolle spielen, nehmen Sie bitte im Vorfeld der Antragseinreichung Kontakt mit dem zuständigen Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Landratsamt Mittelsachsen auf.
  • Hygiene, Infektionsschutz und öffentlicher Gesundheitsdienst: Verschiedene Einrichtungen, z.B. Freibäder, Lebensmittelmärkte, Praxen, u.a. unterliegen der infektionshygienischen als auch umwelthygienischen Überwachungspflicht durch das zuständige Gesundheitsamt. Bei Neubau-, Umbau- und/oder Sanierungsvorhaben in diesen und anderen Einrichtungen wird empfohlen, sich mit dem Referat Hygiene vor Antragstellung oder Ausführung des Vorhabens konkret in Verbindung zu setzen. Nähere Informationen hierzu finden sich beim Gesundheitsamt.

Eine vollständige Übersicht aller neben der Baugenehmigung erforderlicher Gestattungen gibt es auf der Seite des Freistaates.

Es wird darauf verwiesen, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens keine Prüfung dieser rechtlichen Vorschriften erfolgt. 
Es wird immer empfohlen, sachkundige Entwurfsverfasser (Fachplaner) hinzuzuziehen.

Zuständigkeiten

Referat Bauantragsbearbeitung

Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-1951 und -1949
Fax: 03731 799-1942
bauantrag[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Sie müssen eine Baugenehmigung beantragen, wenn Ihr Bauvorhaben

  • nicht verfahrensfrei ist oder
  • nicht genehmigungsfrei gestellt wurde.

Verfahrensablauf

WICHTIGER LINK:

Bitte verwenden Sie zur Beantragung diese Online-Plattform. Es handelt sich hier um einen Dienstleistungsservice der Baugenehmigungsbehörde zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer.

Allein der Bauantrag (PDF-Dokument) muss die Unterschrift des Bauherrn und Entwurfsverfassers tragen. Diese kann als Scan-Unterschrift eingefügt werden. Gegebenenfalls erforderliche Anträge auf Teilbaugenehmigung und Abweichungsanträge (Befreiungen, Ausnahmen) sind mit hochzuladen.

  • Entwurfsverfasser beziehungsweise Bauherren senden anschließend den schriftlichen Bauantrag und die Bauvorlagen nach dem Uploaden auf die Bauonline-Plattform in dreifacher Ausfertigung unterschrieben an die Baugenehmigungsbehörde. Das ergibt sich auf das in Sachsen noch geltende Schriftform-Erfordernis. Die Bearbeitung findet jedoch weitreichend elektronisch statt. Binnen 14 Tagen prüft die Baubehörde die Vollständigkeit, bestätigt diese oder erhebt Nachforderungen.
  • Bei komplexen Bauvorhaben (z. B. Mehrgeschosswohnungsbau, Gewerbe- und Industriebau) wird um zwei Mehrfertigungen der Anträge gebeten, sofern Sie von der Online-Plattform keinen Gebrauch gemacht haben.
  • Reichen Sie den Bauantrag und die Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde mit dem dafür vorgeschriebenen Formular mindestens dreifach ein. 

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Bauantrag müssen alle Unterlagen eingereicht werden, die nötig sind, um das Bauvorhaben zu beurteilen und den Antrag zu bearbeiten. Der Bauherr oder die Bauherrin sowie der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser müssen den Bauantrag und die Baubeschreibung unterschreiben, der Entwurfsverfasser zusätzlich noch alle weiteren Unterlagen.

Der Bauantrag ist in mindestens dreifacher Ausfertigung einzureichen, bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Brandschutz und so weiter) in zweifacher. Zur Beschleunigung bitten wir um zwei bis drei Mehrfertigungen.

Einzureichen sind grundsätzlich:

  • Lageplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte  Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug beantragen 
    (Verfahrensbeschreibung Landratsamt Mittelsachsen)
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung (Formular)
  • Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis und andere bautechnische Nachweise bei
    • Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
    • Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und
    • sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von mehr als zehn Metern
  • Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners, ob der Standsicherheitsnachweis geprüft werden muss
  • Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück
  • Angaben zur Energieversorgung
  • bei Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Grundstücks und prüffähige Berechnung über die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundfläche und Grundflächenzahl, Geschossfläche, Geschossflächenzahl und, soweit erforderlich, Baumasse und Baumassenzahl auf dem Baugrundstück
  • Erhebungsbogen des Statistischen Landesamtes (Formular)

In bestimmten Fällen müssen der Standsicherheitsnachweis und der Brandschutznachweis durch einen Prüfingenieur geprüft sein.

Fristen

Die Unterlagen müssen in jedem Fall vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet nach bestätigtem Eingangsdatum der vollständigen und mängelfreien Unterlagen innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag. In Ausnahmefällen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden.

Kosten

Für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren werden Gebühren erhoben. Grundlage der Gebührenerhebung sind dabei die anhand der jährlich fortgeschriebenen Rohbauwerte  der Anlage 2 des Sächsischen Kostenverzeichnisses ermittelten Rohbausumme.

Sofern Sie Abweichungen von den rechtlichen Bestimmungen beantragt haben oder Nachbarn beteiligt werden mussten, entstehen weitere Gebühren.

Wenn für zwei oder mehrere gleiche Bauwerke gleichzeitig eine oder mehrere Baugenehmigungen beantragt werden, ermäßigt sich die Gebühr für das zweite und alle folgenden Bauwerke um die Hälfte. Die Ermäßigungen werden auf alle Bauvorhaben umgelegt.

Haben Sie vor der Baugenehmigung bereits einen Vorbescheid bekommen, werden die dort erhobenen Gebühren zur Hälfte von der Baugenehmigungsgebühr abgezogen, sofern es sich um inhaltsgleiche Bauvorlagen handelt.

Sonstiges

Der zeitliche Ablauf und der Schriftverkehr zum Verfahren können über nachfolgenden Link eingesehen werden. Die Zugangsdaten gehen mit der Eingangsbestätigung zu.

Bevor ein Bauantrag eingereicht wird, besteht die Möglichkeit, sich über die für ein konkretes Grundstück geltenden baurechtlichen Vorschriften zu informieren:

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.