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Die Aufgaben der Abteilung Gesundheitsamt umfassen den Amtsärztlichen Dienst und Sozialpsychiatrischen Dienst, die Gesundheitsberatung, den Bereich Hygiene sowie den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst und den /Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst.
Gemäß § 7 Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) bestellen die Landkreise und kreisfreien Städte zur fachlichen Beratung, Planung und Steuerung der Aufgaben nach den §§ 5 und 6 sowie zur Durchführung von Qualitätssicherung und Fachcontrolling einen fachkompetenten Mitarbeiter ihres Bereiches zum Psychiatriekoordinator. Dieser ist als Ansprechpartner für alle Bereiche der psychiatrischen Versorgung der ärztlichen Leitung des Gesundheitsamtes zugeordnet und wirkt an einer Integrierten Sozialplanung des Landkreises mit. Er leitet die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) der Kommune nach § 7 SächsPsychKG, führt ihre Geschäfte und vertritt den Landkreis oder die Kreisfreie Stadt im Rahmen ihrer Aufgaben. Darüber hinaus ist der Psychiatriekoordinator an der Organisation und Leitung der mittelsächsischen „Trialoge“ beteiligt, beruft Fallkonferenzen bei psychiatrischen Versorgungsproblemen einzelner Bürger ein und leitet die Patientenfürsprecher nach § 4 SächsPsychKG fachlich an.