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Die Baulast ist eine grundstücksbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde. Sie ist eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung für ein auf das Grundstück bezogenes Tun, Dulden oder Unterlassen. Die Baulasterklärung belastet also in der Regel ein Grundstück zugunsten eines anderen Grundstücks.
Die Baulast dient in der Regel zur Ausräumung von Genehmigungshindernissen, die eine Erteilung einer sonst nicht zulässigen Baugenehmigung ermöglicht. Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Dies ist ein Verzeichnis außerhalb des Grundbuchs, welches bei der Bauantragsbearbeitung geführt wird und dort eingesehen werden kann.
Mit Bewilligung der Baulast übernimmt der Eigentümer für das belastete Grundstück (freiwillig) eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Bauaufsicht kann deren Erfüllung verlangen und notfalls zwangsweise durchsetzen.
Obwohl die Baulast freiwillig begründet wurde, kann sie nur aufgrund eines Verzichts der Baubehörde wieder aufgehoben werden. Auf deren Erteilung besteht ein Anspruch nur dann, wenn das öffentliche Bedürfnis an der Baulast nicht mehr besteht (zum Beispiel das Gebäude, für das eine Abstandsbaulast eingetragen ist, wurde abgerissen)
HINWEIS:
Für die Gebiete der Stadt Freiberg und der Stadt Döbeln einschließlich der Eingemeindungen ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
Besucheradresse:
Straße des Friedens 20
04720 Döbeln
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-1951 und -1949
bauantrag[at]landkreis-mittelsachsen.de
Das Antragsformular ist komplett vom Antragsteller (Baulastbegünstigten) auszufüllen.
Arten einer Baulastsicherung
Diese können vielfältig sein, wie zum Beispiel
Der Antrag auf Baulastübernahme (bzw. Baulastlöschung) soll mit den erforderlichen Unterlagen online (Antrag Baulast/Löschung Baulast) eingereicht werden.
Neben dem Antrag auf Baulast sind weitere Unterlagen zur Prüfung erforderlich. Diese sind im Informationsblatt (PDF) sowie im jeweiligen Merkblatt zur jeweiligen Baulastart beschrieben.
Die Eintragung einer Baulast ins Baulastenverzeichnis bzw. deren Löschung sind kostenpflichtig gemäß Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ).
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.