Absenkungsbeträge

Absenkungsbeträge

Allgemeine Informationen

Träger einer Kindereinrichtung können beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Erstattung von Absenkungsbeträgen beantragen.

1. Sachbearbeiterin
Frau Eckert
Tel. 03731 799-6567

Zuständigkeiten

Referat Kindertagesbetreuung und Förderung

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6258
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Die Kinder, für die Ermäßigungen geltend gemacht werden, leben im Landkreis Mittelsachsen.

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Erstattung der Absenkungsbeträge können die Träger einer Kindertageseinrichtung beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen – in der Regel beim Jugendamt.
  • Die Angaben werden auf sachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft.
  • Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Fristen

Der Antrag ist in der Regel quartalsweise bis zum 15. des Folgemonats einzureichen.

Kosten

keine

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.