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Das Referat Kindertragesbetreuung und Förderung ist zuständig für die Jugendarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, die Förderung von Jugendhilfeangeboten sowie für die Fachberatung von Kindertagesstätten/Kindertagespflege. Außerdem ist das Referat verantwortlich für die Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen oder Horten. Desweiteren ist es zuständig für die Geltendmachung von Absenkungsbeträgen.
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