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Die Projektförderung erfolgt, entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (SMS) zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) vom 30. Juli 2008 und dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Anwendung der obengenannten Richtlinie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Einrichtungen der Jugendhilfe vom 3. November 2015.
Die Zuwendung besteht aus Haushaltsmitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS).
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
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Telefon: 03731 799-6258
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Denise Schellenberg
Telefon: 03731 799-6331
denise.schellenberg[at]landkreis-mittelsachsen.de
In der Abteilung Jugend und Familie erfolgt die Beratung zu den Fördermittelanträgen für die Investitionen zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Landkreis Mittelsachsen.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.