Allgemeine Informationen
Die Projektförderung erfolgt, entsprechend der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales (SMS) zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen) vom 30. Juli 2008 und dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Anwendung der obengenannten Richtlinie im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Einrichtungen der Jugendhilfe vom 3. November 2015.
Die Zuwendung besteht aus Haushaltsmitteln des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS).