Förderung von Kleinprojekten

Förderung von Kleinprojekten

Allgemeine Informationen

Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt Kleinprojekte und Einzelmaßnahmen entsprechend der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen der Jugendhilfe nach den §§ 11 bis 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).

 

In der Abteilung Jugend und Familie erfolgt für diese Richtlinie:

  • die zuwendungsrechtliche und fachliche Beratung von Trägern der freien Jugendhilfe und Ehrenamtlichen,
  • die Bearbeitung der Fördermittelanträge,
  • die Bewilligung, Auszahlung und
  • die Prüfung der Verwendungsnachweise.

 

Zuständigkeiten

Referat Kindertagesbetreuung und Förderung

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartner

Herr Nikolai
Telefon: 03731 799-6395
sven.nikolai[at]landkreis-mittelsachsen.de

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
  • Kosten- und Finanzierungsplan, 
  • aussagekräftige Maßnahmebeschreibung

Fristen

Antragsfrist: mindestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn

Sonstiges

WEITERE INFORMATIONEN

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.