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Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt Kleinprojekte und Einzelmaßnahmen entsprechend der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen der Jugendhilfe nach den §§ 11 bis 14 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII).
In der Abteilung Jugend und Familie erfolgt für diese Richtlinie:
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Herr Nikolai
Telefon: 03731 799-6395
sven.nikolai[at]landkreis-mittelsachsen.de
Antragsfrist: mindestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.