Allgemeine Informationen
Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Familienbildung entsprechend der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Richtlinien. Für haupt- und ehrenamtliche Angebote der Leistungsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII besteht die Möglichkeit der Förderung offener Angebote und Leistungen ebenso wie die Unterstützung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen. Über die Vergabe der Fördermittel für offene Angebote entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
In der Abteilung Jugend und Familie erfolgt für diese Richtlinien:
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die zuwendungsrechtliche und fachliche Beratung von Trägern der freien Jugendhilfe, Kommunen und Ehrenamtlichen;
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die Bearbeitung der Fördermittelanträge und
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die Prüfung der Verwendungsnachweise.