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Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt Angebote der Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Familienbildung entsprechend der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Richtlinien. Für haupt- und ehrenamtliche Angebote der Leistungsbereiche §§ 11 bis 14 SGB VIII besteht die Möglichkeit der Förderung offener Angebote und Leistungen ebenso wie die Unterstützung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen. Über die Vergabe der Fördermittel für offene Angebote entscheidet der Jugendhilfeausschuss.
In der Abteilung Jugend und Familie erfolgt für diese Richtlinien:
die zuwendungsrechtliche und fachliche Beratung von Trägern der freien Jugendhilfe, Kommunen und Ehrenamtlichen;
die Bearbeitung der Fördermittelanträge und
die Prüfung der Verwendungsnachweise.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6258
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de
Denise Schellenberg
Telefon: 03731 799-6331
denise.schellenberg[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Förderung von Kleinprojekten und Einzelmaßnahmen im Bereich der Jugendarbeit erfordert:
Der Antragsteller muss Träger der freien Jugendhilfe sein und mindestens 50 Prozent Eigenmittel in das Projekt einbringen.
Antragsfrist: mindestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.