Abwasseranlagen

Abwasseranlagen

Allgemeine Informationen

Genehmigungspflichtige Abwasseranlagen sind insbesondere

  • Grundstücksentwässerungsanlagen (zum Beispeil Regenüberlauf-, Regenrückhalte-, Regenklärbecken, Pump- und Förderanlagen)
  • Kläranlagen 
  • Kanäle
  • Einleitungsbauwerke

Zuständigkeiten

Referat Siedlungswasserwirtschaft

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4076
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich

Voraussetzungen

Beantragung der wasserrechtlichen Genehmigung

Die Errichtung und der Betrieb von Abwasseranlagen sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung derselben oder ihres Betriebs bedürfen grundsätzlich der wasserrechtlichen Genehmigung.

Abwasseranlagen sind so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.