Referat Siedlungswasserwirtschaft

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Postadresse:
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Telefon: 03731 799-4076
Fax: 03731 799-4087
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

Sprechzeit:
Monach Vereinbarung
Di09-12, 13-18 Uhr
Minach Vereinbarung
Do09-12, 13-16 Uhr
Frnach Vereinbarung

Referatsleiter: komm. Franz Alker

Das Referat Siedlungswasserwirtschaft ist zuständig für die Durchführung wasserrechtlicher Genehmigungs-, Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren im Vollzug insbesondere der Rechtsgrundlagen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 und Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 12. Juli 2013. Das Referat hat dabei im Rahmen der Zuständigkeit (SächsWasserZuVO) wasserfachliche und wasserrechtliche Aufgaben, welche insbesondere folgende Themen beinhalten:

Erfassung aller Niederschlagswassereinleitungen

Die Landesdirektion Sachsen hat die unteren Wasserbehörden dazu aufgefordert alle innerörtlichen Niederschlagswassereinleitungen in oberirdische Gewässer im Freistaat Sachsen zu erfassen. Die festgestellten Daten sollen in einer Excel-Tabelle dem Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu sollen alle Gewässereinleiter dazu aufgefordert werden, alle Einleitungen zu benennen. Ausgenommen hiervon sind alle privaten Kleineinleiter (z.B. Direkteinleitungen von Einfamilienhäusern).

Das Landratsamt Mittelsachsen bittet daher alle gewerblichen und landwirtschaftlichen Einleiter die Excel-Tabelle das "Deckblatt" und unter dem Blatt „Datenerhebung“ die Zellen F4, F5 und die Spalten B bis T für jede Einleitstelle vollständig auszufüllen und bis spätestens 31.12.2025 an das Landratsamt Mittelsachsen (siedlungswasserwirtschaft@landkreis-mittelsachsen.de) zu übermitteln.

Die Kommunen sowie kommunalen Abwasserzweckverbände werden separat durch das Landratsamt Mittelsachsen zur Übermittlung der Daten aufgefordert. Genauere Informationen zum Erlass des Freistaates können www.wasser.sachsen.de unter dem Suchbegriff „Erlass Regenwasser“ abgerufen werden.

Hinweis:

In der Excel-Tabelle sind alle gewerblichen und landwirtschaftlichen Niederschlagswassereinleitungen zu erfassen, unabhängig davon, ob die Einleitung wasserrechtlich bereits erlaubt ist oder nicht.