Allgemeine Informationen
Der Begriff Frühförderung umfasst im Rahmen der Eingliederungshilfe alle medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind. Kinder mit (drohenden) Behinderungen, die eine Frühförderung erhalten, bekommen diese Leistungen über interdisziplinäre Frühförderstellen oder sozialpädiatrische Zentren.
Welche Leistungen sind möglich?
Die Früherkennung und Frühförderung umfasst
- interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik,
- heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen und
- alltagsunterstützende Beratung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen der betroffenen Kinder in Bezug auf deren Behinderung.
Die Leistungen können – unabhängig von der Art der Behinderung – vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt gewährt werden. Grundlage dafür ist ein Förder- und Behandlungsplan.
Wer bietet die Leistungen an?
Folgende Einrichtungen bieten mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und heilpädagogischen Schwerpunkten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an:
- Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstellen (IFF)
Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften wird eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und die Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen ausgeglichen oder gemildert. - Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) in Aue, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Riesa
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind fachübergreifend arbeitende Einrichtungen, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen. Die frühzeitige Erkennung, Diagnostik und Behandlung durch die SPZ ist auf Kinder ausgerichtet, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder geeigneten IFF behandelt werden können. - Audiologisch-phoniatrisches Zentrum (APZ) in Chemnitz
ambulante Einrichtung speziell für hör- und sprachgeschädigte Kinder
Weitere Informationen und Beratungsstellen
- Frühförder- und Frühberatungsstellen in Sachsen (Infoportal www.fruehforderstellen.de)
- Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF e. V.)
Auskunft erhalten Sie außerdem
- bei Ihrem Kinderarzt
- bei Ihrem Sozialamt,
- bei Ihrer Krankenkasse,
- bei den gemeinsamen rehabilitationsträgerübergreifenden Servicestellen sowie
- bei den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung.