Ambulante Frühförderung für Kinder mit (drohender) Behinderung

Ambulante Frühförderung für Kinder mit (drohender) Behinderung

Allgemeine Informationen

Der Begriff Frühförderung umfasst im Rahmen der Eingliederungshilfe alle medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind. Kinder mit (drohenden) Behinderungen, die eine Frühförderung erhalten, bekommen diese Leistungen über interdisziplinäre Frühförderstellen oder sozialpädiatrische Zentren.

Welche Leistungen sind möglich?

Die Früherkennung und Frühförderung umfasst

  • interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik,
  • heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Maßnahmen und
  • alltagsunterstützende Beratung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen der betroffenen Kinder in Bezug auf deren Behinderung.

Die Leistungen können – unabhängig von der Art der Behinderung – vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt gewährt werden. Grundlage dafür ist ein Förder- und Behandlungsplan.

Wer bietet die Leistungen an?

Folgende Einrichtungen bieten mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und heilpädagogischen Schwerpunkten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an:

  • Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstellen (IFF) 
    Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften wird eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und die Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen ausgeglichen oder gemildert.
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) in Aue, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Riesa 
    Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind fachübergreifend arbeitende Einrichtungen, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen. Die frühzeitige Erkennung, Diagnostik und Behandlung durch die SPZ ist auf Kinder ausgerichtet, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder geeigneten IFF behandelt werden können.
  • Audiologisch-phoniatrisches Zentrum (APZ) in Chemnitz 
    ambulante Einrichtung speziell für hör- und sprachgeschädigte Kinder

Weitere Informationen und Beratungsstellen

Auskunft erhalten Sie außerdem

  • bei Ihrem Kinderarzt
  • bei Ihrem Sozialamt,
  • bei Ihrer Krankenkasse,
  • bei den gemeinsamen rehabilitationsträgerübergreifenden Servicestellen sowie
  • bei den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung.

Zuständigkeiten

Referat Eingliederungshilfe

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an behinderte und von Behinderung bedohte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, mit beispielsweise

  • Auffälligkeiten in der allgemeinen Entwicklung,
  • Problemen im sozial-emotionalen Bereich,
  • Auffälligkeiten in der Fein- und Grobmotorik,
  • Wahrnehmungsproblemen,
  • Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung,
  • Seh- und Hörstörungen,
  • diagnostizierten Behinderungen oder
  • psychosomatischen Beschwerden

und an deren Eltern beziehungsweise Bezugspersonen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich hinsichtlich der Entwicklung Ihres Kindes Sorgen machen oder wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung Ihres Kindes vorliegt, können Sie sich an Ihren Kinderarzt oder an eine Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle wenden. Dort werden Sie beraten und bei der Antragstellung unterstützt.

  • Nach einer Beratung in einer Interdisziplinären Frühförder- und Frühberatungsstelle oder bei Ihrem Kinderarzt wird Ihnen Ihr Kinderarzt eine Überweisung an eine Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle oder – wenn erforderlich – an ein Sozialpädiatrisches Zentrum ausstellen. Dort wird auf der Grundlage einer interdisziplinären Diagnostik unter ärztlicher Verantwortung ein Förder- und Behandlungsplan aufgestellt. Dieser ist auf den individuellen Bedarf Ihres Kindes ausgerichtet und umfasst die Leistungen, die voraussichtlich zur Förderung und Behandlung Ihres Kindes nötig sind.
  • Der interdisziplinär erstellte Förder- und Behandlungsplan wird den Rehabilitationsträgern zur Entscheidung vorgelegt.
  • Als Erziehungsberechtigte unterschreiben Sie diesen Förder- und Behandlungsplan und erhalten eine Ausfertigung.

Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung können mit der Geburt oder bei Auffälligkeiten während der frühkindlichen Entwicklung beginnen und enden spätestens mit der Aufnahme in die Schule.

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich einfach an Ihren Kinderarzt oder an eine Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle. 

Kosten

Die Kosten für Leistungen der Früherkennung und Frühförderung werden von den Rehabilitationsträgern übernommen. Rehabilitationsträger sind der örtliche Sozialhilfeträger (in Kreisfreien Städten die Stadtverwaltung, in Landkreisen das Landratsamt) und die gesetzlichen Krankenkassen. Bei gesetzlich versicherten Kindern entstehen für die Eltern keine Kosten.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.