Allgemeine Informationen
Darunter sind Leistungen für Personen zu verstehen, die wegen einer Krankheit/Behinderung für die Verrichtungen des täglichen Lebens in der eigenen Häuslichkeit in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen und/oder pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind und die notwendigen Leistungen des Pflegedienstes nicht aus den Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt sind.
Zuständigkeiten
Referat Hilfe zur Pflege
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
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Wenn Sie konkrete Fragen zur Antragsbearbeitung haben oder Ihnen der Ort des Pflegeheimes bereits bekannt ist, dann wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Hilfeart (PDF)
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind versicherte Pflegebedürftige aber auch Pflegebedürftige, die nicht pflegeversichert sind oder keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.
Verfahrensablauf
Der Sozialhilfeantrag (Antrag auf Hilfe zur Pflege) steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Er ist rechtzeitig beim Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Soziales, zu stellen. Gemäß § 18 Abs. 1 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII ) setzt die Sozialhilfe erst ein, wenn dem Sozialhilfeträger die Notlage bekannt wird.
Gern können Sie den/die Sachbearbeiter(in) der Hilfe zur Pflege zur Fristwahrung auch vorab telefonisch, per E-Mail, per Fax oder mit formlosen Schreiben über die Antragstellung informieren – siehe Übersicht Ansprechpartner.
Dazu benötigt die Abteilung Soziales zumindest Name, Anschrift, Geburtsdatum und bei Heimbewohnern den Namen und Anschrift des Pflegeheimes. Bei dieser vorherigen Information haben Sie dann vier Wochen Zeit die Antragsunterlagen beizubringen ehe das Antragsdatum wieder auf den tatsächlichen Eingang per Post zurückgesetzt wird.
Beachten Sie, dass mit diesen Antragsunterlagen noch nicht alle persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgebildet sein können und Sie nach Antragsprüfung weitere Formblätter (zum Beispiel bei Hausgrundstücken, Umbaumaßnahmen, ausländischen Einkommen und Vermögen) von der Abteilung Soziales erhalten.
Die persönliche Abgabe von Antragsunterlagen in der Abteilung Soziales ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!
Rechtsgrundlage