Artenschutz – Bekämpfung invasiver Arten

Artenschutz – Bekämpfung invasiver Arten

Allgemeine Informationen

Tier- und Pflanzenarten, die von Natur aus nicht in Deutschland vorkommen, werden als Neobiota bezeichnet. Unter diesen gebietsfremden Arten gibt es sogenannte invasive Arten, die unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt haben können. So können sie beispielsweise mit einheimischen Arten in Konkurrenz treten und diese verdrängen oder auch gesundheitliche Probleme bei Menschen verursachen.

Zuständigkeiten

Untere Naturschutzbehörde

Besucheradresse:
Referat Naturschutz
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Naturschutz
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.