Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Die Aufgaben einer Unteren Naturschutzbehörde sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zum Naturschutzrecht in Verwaltungsverfahren, der Erlass/Vollzug von Schutzgebietsverordnungen, der Vollzug der Vorgaben zum Biotopschutz, zum Ökokonto sowie zum Kompensations- und Ausgleichsflächenkataster, der Vollzug der Vorgaben zum europäischen Schutznetz NATURA 2000, die Organisation/Durchführung von Landschafts-, Biotop- und Schutzgebietspflege, die Beratung zu Fördermittel-Richtlinien, die Durchführung von CC-Kontrollen, die Koordinierung/Betreuung des Einsatzes des ehrenamtlichen Naturschutzes oder der Handelsrelevante Artenschutz.
Für die Anliegen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der unteren Naturschutzbehörde (PDF) oder des Handelsrelevanten Artenschutzes (PDF).
Bezüglich der Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes verweisen wir auf die aktuelle Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen:
Neben der Rubrik Verfahren & Anliegen gibt es weitergehende Informationen in den nachfolgenden Merkblättern – sind gesuchte Informationen nicht enthalten, wird um eine direkte Kontaktaufnahme gebeten.
Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO