Die Aufgaben einer Unteren Naturschutzbehörde sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zum Naturschutzrecht in Verwaltungsverfahren, der Erlass/Vollzug von Schutzgebietsverordnungen, der Vollzug der Vorgaben zum Biotopschutz, zum Ökokonto sowie zum Kompensations- und Ausgleichsflächenkataster, der Vollzug der Vorgaben zum europäischen Schutznetz NATURA 2000, die Organisation/Durchführung von Landschafts-, Biotop- und Schutzgebietspflege, die Beratung zu Fördermittel-Richtlinien, die Durchführung von CC-Kontrollen, die Koordinierung/Betreuung des Einsatzes des ehrenamtlichen Naturschutzes oder der Handelsrelevante Artenschutz.
Für die Anliegen wenden Sie sich bitte an eine/n zuständige/n Sachbearbeiter/in.
Förderung
Bezüglich der Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes verweisen wir auf die aktuelle Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen:
Merkblätter
Neben der Rubrik Verfahren & Anliegen finden Sie weitergehende Informationen in den nachfolgenden Merkblättern - sind gesuchte Informationen nicht enthalten, bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme.
Ergänzende Hinweise zum Datenschutz
Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO