Verfahrensablauf
Das Kompensationsflächenkataster (§ 11 Abs. 2 SächsNatSchG) dient der Erfassung von festgesetzten Kompensationsmaßnahmen sowie von Flächen auf denen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt wurden. In das Kataster können auch Flächen aufgenommen werden, die für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen geeignet sind.
Die Landkreise als untere Naturschutzbehörden sind zuständig für die Prüfung, Bewertung und Zustimmung der Kompensationsmaßnahmen und führen die entsprechenden Kompensationsflächenkataster. Die Bestimmung des anrechnungsfähigen Wertes einer Ökokonto-Maßnahme wird nach
vorgenommen
Ökokonto-Maßnahmen
Flächen und Maßnahmen sind für das Ökokonto geeignet, wenn auf ihnen und durch sie die auf Wasser, Boden, Klima, Arten oder Biotope bezogenen Funktionen des Naturhaushaltes oder die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig aufgewertet werden können (Antrag auf Zustimmung einer Kompensationsmaßnahme).
Flächenpool
Parallel zum Ökokonto wird im Landkreis Mittelsachsen ein Flächenpool geführt. Hier können Eigentümer Flächen, die sie selbst nicht mehr nutzen können/wollen unverbindlich zur Vermittlung und Durchführung von Ökomaßnahmen anbieten. Damit erhalten Eingriffsverursacher die Möglichkeit, geeignete Flächen für ihren erforderlichen Eingriffsausgleich zu finden (Antrag für Flächen- und Maßnahmepool).
Vermittlung von Ökokontomaßnahmen
Ökokontomaßnahmen und Angebote aus dem Flächenpool werden, unter Berücksichtigung des Naturraumes, als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen über obengenannte Ansprechpartner vermittelt.