Ökokonto und Kompensationsflächenkataster

Ökokonto und Kompensationsflächenkataster

Allgemeine Informationen

Mit der Sächsischen Ökokonto-Verordnung (SächsÖKoVO) wurde am 1. August 2008 die rechtliche Grundlage für die Beantragung und Durchführung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen geschaffen. Das Ökokonto (§ 11 SächsNatSchG) ist ein Angebot an Vorhabensträger und Dritte (zum Beispiel land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, Verbände, Kommunen, Privatpersonen), freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft durchzuführen, die durch Anerkennung und Anrechnung als Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe dienen.

Zuständigkeiten

Untere Naturschutzbehörde

Besucheradresse:
Referat Naturschutz
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Referat Naturschutz
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Erreichbarkeit eines Ansprechpartners


Telefon: 03731 799-4020
nr.oekokonto[at]landkreis-mittelsachsen.de

Verfahrensablauf

Das Kompensationsflächenkataster (§ 11 Abs. 2 SächsNatSchG) dient der Erfassung von festgesetzten Kompensationsmaßnahmen sowie von Flächen auf denen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt wurden. In das Kataster können auch Flächen aufgenommen werden, die für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen geeignet sind.

Die Landkreise als untere Naturschutzbehörden sind zuständig für die Prüfung, Bewertung und Zustimmung der Kompensationsmaßnahmen und führen die entsprechenden Kompensationsflächenkataster. Die Bestimmung des anrechnungsfähigen Wertes einer Ökokonto-Maßnahme wird nach  

vorgenommen

Ökokonto-Maßnahmen

Flächen und Maßnahmen sind für das Ökokonto geeignet, wenn auf ihnen und durch sie die auf Wasser, Boden, Klima, Arten oder Biotope bezogenen Funktionen des Naturhaushaltes oder die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig aufgewertet werden können (Antrag auf Zustimmung einer Kompensationsmaßnahme). 

Flächenpool

Parallel zum Ökokonto wird im Landkreis Mittelsachsen ein Flächenpool geführt. Hier können Eigentümer Flächen, die sie selbst nicht mehr nutzen können/wollen unverbindlich zur Vermittlung und Durchführung von Ökomaßnahmen anbieten. Damit erhalten Eingriffsverursacher die Möglichkeit, geeignete Flächen für ihren erforderlichen Eingriffsausgleich zu finden (Antrag für Flächen- und Maßnahmepool). 

Vermittlung von Ökokontomaßnahmen

Ökokontomaßnahmen und Angebote aus dem Flächenpool werden, unter Berücksichtigung des Naturraumes, als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen über obengenannte Ansprechpartner vermittelt. 

Kosten

Für die Anerkennung von Ökokontomaßnahmen werden Verwaltungskosten gemäß der Vorgaben des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) erhoben.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.